Steuerstrafprozess Ex-Geheimagent Mauss zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bochum (dpa) - Für den früheren Geheimagenten Werner Mauss ist der Steuerstrafprozess um große Vermögenswerte im Ausland glimpflich ausgegangen. Das Bochumer Landgericht verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

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Der 77-Jährige muss damit nicht ins Gefängnis - die Staatsanwaltschaft hatte über sechs Jahre Haft gefordert. Die Richter berücksichtigten in ihrer Entscheidung ausdrücklich die Verdienste des Angeklagten, der Leben gerettet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bochumer Richter gehen zwar davon aus, dass Mauss zwischen den Jahren 2002 und 2011 Zinseinnahmen von rund 35 Millionen Euro verheimlicht hat. Es müsse jedoch auch die große Lebensleistung des 77-Jährigen berücksichtigt werden. „Herr Mauss hat immer versucht, das Verbrechen zu bekämpfen und nicht Verbrechen zu begehen“, sagte Richter Markus van den Hövel bei der Urteilsbegründung.

Weil Mauss seine Zinseinkünfte aus Stiftungsvermögen und Lebensversicherungen nicht deklariert hat, gehen die Richter von einem strafrechtlich relevanten Steuerschaden von rund 13 Millionen Euro aus. Hätte der 77-Jährige seine geheimen Einkünfte allerdings offen angegeben, hätte sich die Steuerschuld laut Urteil voraussichtlich auf rund zwei Millionen reduziert. In diesem Fall hätte Mauss alle Ausgaben für seine weltweiten Agenteneinsätze vor der Steuererhebung von seinen Einkünften abziehen können.

Genau diese Gegenrechnung hatte die Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Entsprechend irritiert zeigte man sich nach der Urteilsverkündung. „Wir sind natürlich überrascht“, sagte Staatsanwalt Timo Dörffer. „Wir müssen das jetzt erst einmal sacken lassen.“ Die Bochumer Staatsanwälte hatten immerhin sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt. Nun werde geprüft, ob Revision eingelegt werden soll.

Verteidiger Rainer Hamm kündigte an: „Wir werden auf jeden Fall Revision einlegen.“ Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. „Mein Anliegen ist es, meinen Leumund in jeder Hinsicht wiederherzustellen“, ließ Mauss in einer schriftlichen Stellungnahme über seine Anwälte mitteilen.

Nach eigenen Angaben war Mauss jahrzehntelang in geheimer Mission für die Bundesregierung unterwegs - unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte.

Mauss selbst hatte bis zuletzt behauptet, dass ihm das unter einem Decknamen meist in Stiftungen angelegte Vermögen gar nicht zugerechnet werden könne. Das Geld sei ihm von ausländischen Staaten bereits in den 1980er-Jahren zur Finanzierung seiner Agententätigkeit zur Verfügung gestellt worden.

Das wollten die Richter aber auch gar nicht bestreiten. Sie gehen allerdings davon aus, dass das aktuelle, geheime Vermögen nichts mehr mit dem ursprünglichen sogenannten Treuhandfonds zu tun hat. „Dafür spricht fundamental, dass der Angeklagte bei der Nachfolgeregelung auch seine Ehefrau und seine Kinder eingesetzt hat“, sagte Richter van den Hövel. Hätte es sich tatsächlich noch um einen Treuhandfonds gehandelt, hätte das Vermögen demnach im Todesfall von Mauss an die Treugeber zurückgeführt werden müssen.

Trotz der Steuerstraftat müsse dem 77-Jährigen aber größter Respekt entgegengebracht werden, sagte der Richter. Er sei ein Hoffnungsträger gewesen und habe Leben gerettet. Van den Hövel sprach von einer „großen, beeindruckenden Lebensleistung“. Außerdem habe Mauss seine strafrechtlich relevante Steuerschuld von rund 13 Millionen Euro bereits beglichen. Auch das müsse berücksichtigt werden.

Damit Mauss das Urteil nun überhaupt spürt, wurde eine Zahlung von 200 000 Euro an karitative Organisationen angeordnet - jeweils zur Hälfte an die Against Malaria Foundation und die Kinderkrebshilfe. Richter van den Hövel: „Herr Mauss, Sie haben viel Geld verdient. Da sollte man auch mal etwas davon zurückgeben.“