Gericht: Firma darf zunächst weiter Altkleider sammeln

Krefeld (dpa). Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem Unternehmen erlaubt, vorläufig weiterhin gewerblich Altkleider zu sammeln. Behörden der Städte Krefeld, Leverkusen, Herne und des Kreises Steinfurt hatten das Aufstellen von Containern verboten.

Die Anträge des Unternehmens wurden aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Mal galt die Firma als unzuverlässig, mal war der Antrag nicht vollständig, mal wurde die Konkurrenz zu einem öffentlich-rechtlichen Entsorger als Grund genannt.

Die Verwaltungsgerichte Köln, Münster, Düsseldorf und Gelsenkirchen hatten Beschwerden des Unternehmens zunächst abgelehnt. "In Eilverfahren sind die umstrittenen Fragen nicht zu beantworten", teilte das OVG am Freitag mit. Deshalb gaben die Richter des 20. Senats in Münster ihre vorläufige Zustimmung zu den Sammlungen. Endgültige Entscheidungen müssen die Verwaltungsgerichte jetzt in den Klageverfahren treffen.