Gericht: Halloween - Mit Reizgas gegen Schläger
Pistole ohne Waffenschein benutzt: 1350 Euro Strafe.
Krefeld. Völlig ausgeartet war die Halloweenparty in einer Krefelder Gaststätte im letzten Herbst. Die strafrechtlichen Überbleibsel der Geschehnisse aus der Nacht zum 1. November muss das Amtsgericht zusammenkehren. Zwei Männer sitzen auf der Anklagebank: Der ältere hatte mit einer Schreckschusspistole dreimal in den Kneipenraum geballert, der jüngere soll ihn angefeuert haben.
Der 46-jährige gibt die Schüsse zu. Er ist der Ehemann der damaligen Wirtin und war für die Musik zuständig. Gegen 2.40 Uhr brach in der Gaststätte eine Schlägerei aus. 20 bis 30 Personen waren beteiligt. Der 46-jährige sagt, er habe die Musik ausgestellt und die Streithähne per Mikrofon zum Gehen aufgefordert.
Als das nicht fruchtete und er seine Frau in Gefahr sah, griff er zu der unter dem Tresen deponierten Schreckschusspistole mit Reizgas und feuerte dreimal in die Luft. Der Mitangeklagte (23) soll ihn zum Schießen aufgefordert und die Streithähne wüst beschimpft haben. Das Gas sorgte für ein abruptes Ende der Schlägerei, mit tränenden Augen und Atembeschwerden rannten die Beteiligten ins Freie.
Diese Verletzungen muss sich der erheblich vorbestrafte 46-Jährige nicht ankreiden lassen. Er habe in einer Notsituation gehandelt. Das Verfahren wird eingestellt. Aber das Abfeuern der Waffe ohne Waffenschein ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. 1350 Euro Geldstrafe muss er zahlen, der Mitangeklagte wegen Beleidigung 500 Euro. sp