Verhandlung Gericht: Psychiatrie nach Messerattacke auf Pfleger

Krefeld. Glück im Unglück hatte ein Pfleger im Alexianer-Krankenhaus am 13. Mai. Am Nachmittag dieses Tages war ein Patient (25) mit einem Besteckmesser auf ihn losgegangen. Er traf ihn genau auf dem Schlüsselbein.

Das Gericht verurteilte den Mann zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Nur weil dieser Knochen fast direkt unter der Haut liegt, konnte das Messer nicht tiefer eindringen und hinterließ eine oberflächliche Verletzung. Beim Abwehren weiterer Attacken zog sich der Pfleger Schürfwunden am Unterarm zu.

Wegen dieses Angriffs hatte die 2. Große Strafkammer am Landgericht nun darüber zu befinden, was mit dem Patienten passieren soll. Denn der Mann, der 2015 mit Mutter und Schwester aus Syrien nach Deutschland kam, leidet an einer schweren Psychose. „Das war sehr extrem. Ich mache das jetzt seit 25 Jahren, aber mit einem Messer wurde ich bis jetzt noch nicht angegriffen“, sagte der Pfleger im Zeugenstand. Eigentlich habe er gedacht, dass er zu dem Mann, der nur arabisch und halbwegs englisch spricht, eine Verbindung aufgebaut habe.

Aber als er sich um einen anderen Patienten kümmerte, habe ihn der Beschuldigte überraschend angegriffen. Das Messer trug er im Ärmel versteckt. Der Beschuldigte sagte einmal, dass der Pfleger ihn beleidigt habe, ein anderes Mal, dass er in ein Mordkomplott gegen seine Familie verwickelt sei. Etwa seit seinem 17. Lebensjahr leide der Beschuldigte an einer „gravierenden psychischen Erkrankung“ in einer sehr schweren Verlaufsform, sagte ein psychiatrischer Gutachter. Er sei in keiner Weise dazu in der Lage gewesen, das Unrecht seines Angriffs einzusehen. „Zu dem Zeitpunkt litt er unter einer psychotischen Realitätsverzerrung.“

Zwar sei er nicht von sich aus gefährlich, aber durch die Psychose könne es jederzeit zu Situationen kommen, in denen der Beschuldigte die Realität falsch wahrnehme. Auch in der Psychiatrie, in die er nach einem Streit zuhause vorläufig eingewiesen wurde, sei es immer wieder zu Übergriffen auf Pfleger und Mitpatienten gekommen.

Das Gericht verurteilte den Mann daher in Übereinstimmung mit den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Der Vorsitzende Richter gab ihm mit auf den Weg: „Wenn er sich auf die Behandlung einlässt, besteht die Hoffnung, dass er irgendwann wieder gesund wird und mit seiner Familie leben kann.“ pake