Geschäfte bleiben geschlossen Sonntagsverkauf fällt aus
Krefeld · Die Genehmigung des Rates für den 4. Oktober ist zeitlich nicht zu schaffen.
Der von den Händlern in der Krefelder Innenstadt am 4. Oktober geplante verkaufsoffene Sonntag kann nicht stattfinden. In der verbleibenden Zeit wird es nicht zu dem dafür notwendigen Ratsbeschluss kommen. Auf Nachfrage der WZ bestätigt Stadtsprecher Timo Bauermeister: „Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein Ratsbeschluss Voraussetzung für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage, ein Dringlichkeitsbeschluss wird nicht als ausreichend gesehen. Ein Ratsbeschluss ist organisatorisch für den 4. Oktober nicht möglich, weil für eine Ratssitzung zwingend Ladungsfristen einzuhalten sind, die nicht mehr mit der notwendigen Vorbereitungszeit umgesetzt werden können.“
Schon der erste der ursprünglich vom Rat genehmigten verkaufsoffenen Sonntage am 6. September hatte auf der Kippe gestanden und konnte nur deshalb stattfinden, weil das Oberverwaltungsgericht Münster einen von der Gewerkschaft Verdi zu spät eingereichten bzw. begründeten Eilantrag nicht mehr behandelt hatte.
Doch was am 6. September noch möglich war, wird so nun nicht mehr durchgehen. Denn für keinen der noch geplanten verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt (4. Oktober, 8. November, 13. Dezember, 3. Januar) liegt derzeit eine wirksame Genehmigung des Stadtrats vor. Die ursprünglich erteilten Genehmigungen der Stadt waren zurückgezogen worden, als bekannt wurde, dass das Oberverwaltungsgericht allein die Notlage, in die die Händler durch die Corona-Situation geraten sind, nicht für einen verkaufsoffenen Sonntag gelten lässt.
Einzelhandel regt Runden Tisch an – auch Verdi soll dabei sein
Der Stadtsprecher bestätigt, dass für verkaufsoffene Sonntage nach aktueller Rechtsprechung ein „besonderer Anlass“ dargestellt werden muss, da die Sonn- und Feiertagsruhe grundgesetzlich geschützt ist. „Wirtschaftliche Umsatzinteressen allein sind kein Sachgrund, und damit auch nicht eine Stärkung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots oder eine Belebung der Innenstädte beziehungsweise Stadtteilzentren.“ Die Gerichte hätten hier hohe Hürden aufgebaut. Die Stadtverwaltung werde verkaufsoffene Sonntage in der Krefelder Innenstadt und in den Stadteilzentren aber weiterhin unterstützen. Für die kommenden geplanten verkaufsoffenen Sonntage soll laut dem Stadtsprecher „eine Entscheidungsgrundlage für die Ratssitzungen am 3. oder 19. November erstellt werden.“
Ob das für den übernächsten ins Auge gefassten Termin, den 8. November, noch rechtzeitig ist, darf bezweifelt werden. Markus Ottersbach, Geschäftsführer des Handelsverbands, will nun Gespräche mit den Stadtgewerbegemeinschaften über das weitere Vorgehen und das rechtlich Mögliche führen. Auch will er den Ordnungsdezernenten der Stadt bitten, einen Runden Tisch zu organisieren, zu dem dann auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi eingeladen werden sollte.