Klau-Kids: Nur im Einzelfall gibt's das Geld zurück
84-Jähriger büßte 500 Euro ein — jetzt bekommt er die Hälfte von der Sparkasse erstattet. Aber nur aus Kulanz.
Krefeld. Fast ein Jahr lang hat der frühere Sportlehrer Norbert Eberhardt 500 Euro von der Sparkasse Krefeld zurückgefordert, die er bei einem räuberischen Angriff sogenannter Klau-Kids in der Fischelner Geschäftsstelle verloren hat. Der inzwischen 84-Jährige wollte am 10. September 2012 gegen 18.25 Uhr schnell noch 200 Euro aus dem Geldautomaten ziehen.
Doch zwei Kinder waren schneller. Sie drängten ihn vom Automaten ab, drückten die 500-Euro-Taste und rafften blitzschnell die Scheine aus dem Schlitz. Eberhardt: „Sie kamen wie aus dem Nichts“. Das Geld war weg, auch als die Kinder später aufgrund der guten Beschreibung einer zufällig noch in der Nähe weilenden Sparkassen-Mitarbeiterin gefasst wurden. Bereits am 31. Oktober stellte die Staatsanwaltschaft Krefeld das Verfahren ein, weil der Junge und das Mädchen noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig waren.
Seine Arbeit für den Landschaftsverband Rheinland mit schwer erziehbaren Jugendlichen hat ihn an jenem Abend in der Sparkasse übrigens davon abgehalten, eines der Kinder am Genick zu packen. „Ich habe gerufen: Haut ab.“
Es folgten etliche erfolglose Versuche des Rentners, das geraubte Geld von der Sparkasse zurückzubekommen: „Schließlich musste ich damals Überziehungszinsen bezahlen“. Als Trostpflaster schenkte ihm der Fischelner Geschäftsstellenleiter einen Akkuschrauber.
Umso überraschter war Norbert Eberhardt, als er vergangene Woche in der WZ die Aussage des Sparkassen-Sprechers las, dass das „gestohlene Geld in der Regel nach Anzeige und Videoauswertung erstattet“ werde. Doch diese Regel gibt es nicht, musste Peter Bauland jetzt einräumen. In einem Schreiben an die Tochter des damaligen Opfers teilt er am Dienstag mit, dass sich die Sparkasse Einzelfallentscheidungen vorbehalte — so wie es die Deutsche Bank etwa auch bei solchen Diebstählen in Kassenräumen hält.
Bauland: „Letztlich kann es nicht sein, dass die Sparkasse ohne jegliche Mitverantwortung einen Schaden erstattet, den andere durch Straftaten anrichten“. Denn: „Tatsächlich gibt es von Seiten der Sparkasse keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung der Schäden, weil bei diesen Klaukind-Delikten kein Verschulden der Sparkasse vorliegt. Vielmehr sind diese Delikte als Trickdiebstahl zu werten, wie sie an allen öffentlich zugänglichen Orten wie in Bahnhöfen, Bussen, Geschäften oder auf der Straße passieren können.“
Dennoch: Die Sparkasse zeigt Entgegenkommen und kündigt an, dem Konto des Opfers 250 Euro gutzuschreiben. Das beruhigt Norbert Eberhardt nur zum Teil. „Schwamm drüber“, brummt er. Seine Tochter Ute: „Seit dem Vorfall ist mein Vater traumatisiert“.