Königsburg-Prügelei: Freispruch für Türsteher
Richterin kann Wahrheit nicht zweifelsfrei feststellen.
Krefeld. Mit einem Freispruch des 23-jährigen Türstehers hat am Freitag die Fortsetzungsverhandlung am Amtsgericht geendet. Der Angeklagte war von der Staatsanwältin beschuldigt worden, als Türsteher der Diskothek Königsburg einen Gast auf der Straße getreten und geschlagen zu haben. Der Gast trug Rippenprellungen und ein geplatztes Trommelfell davon. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er habe dem 27-jährigen Gast helfen wollen. Sein Einsatz sei als Angriff missverstanden worden. Die Zeugen in der ersten Verhandlung konnten den Angeklagten nicht zweifelsfrei als Täter benennen.
Am Freitag erklärte die Richterin, dass ihre telefonische Befragung weiterer Zeugen zu keinen neuen Erkenntnissen geführt habe. Wegen der uneinheitlichen Zeugenaussagen hat die Staatsanwältin die Anklage zurückgenommen und wie der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Auch die Richterin befand, dass aufgrund der widersprüchlichen Zeugenaussagen die Wahrheit nicht mit Sicherheit feststellbar sei. Sie sprach den Angeklagten frei. wop