Krefeld Konzept für Eros-Center liegt vor — Stadt muss handeln
Die Bordell-Betreiber reichen die nötigen Unterlagen fristgerecht ein. Der Bebauungsplan lässt an der Mevissenstraße aber kein Freudenhaus zu.
Krefeld. Jetzt liegen die Karten auf dem Tisch. Die Betreiber des Eros-Center haben fristgerecht ihre Unterlagen zum Betrieb eines Bordells an der Mevissenstraße eingereicht. Das Konzept ist seit dem vergangenem Jahr gültigen Postitutionsschutzgesetz Pflicht für den Betrieb sexueller Dienstleistungsbetriebe — laut Gesetzestext: Prostitutionsstätten. Den Betreibern war bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 eine Übergangsfrist zur Vorlage der Unterlagen eingeräumt worden. In dem Konzept muss unter anderem aufgeführt werden, welche Rahmenbedingungen im Bordell-Betrieb vorherrschen. Die Personalien von leitenden Angestellten, ihren Stellvertreter sowie vom Wach- bzw. Hausmeisterpersonal müssen ebenfalls vorliegen.
Jetzt ist die Verwaltung gefordert und muss handeln. Denn nach den Ergebnissen des Rechnungsprüfungsamtes zu den geheimen Absprachen zwischen Bordell-Betreibern und der Stadt muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Das Problem: Der derzeitige Bebauungsplan der Mevissenstraße lässt den Betrieb eines Bordells nicht zu. Dem Eros-Center-Konzept kann nur stattgegeben werden, wenn der B-Plan abgeändert wird. Immer noch gültig ist laut dem Prüfungsbericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG). 1983 entschieden die Richter zugunsten des damaligen Bordell-Betreibers, der damit die rechtliche Grundlage besaß, seinen Betrieb an der Mevissenstraße zu bauen und in Betrieb zu nehmen.
Dennoch gab es vonseiten der Stadt niemals eine Baugenehmigung, stattdessen wurde der Bebauungsplan geändert. Ein Bordell-Betrieb an der Mevissenstraße wurde verboten. Dennoch wurde das Freudenhaus in Betrieb genommen — geduldet von der Stadt, die bis in die 2000er Jahre auf ominösen Wegen Gelder für die Krefelder Kultur vom Betreiber des Eros-Center erhielt.
Seit Einreichung des Betriebskonzeptes wird der Bordellbetrieb von der Verwaltung wieder geduldet. „Der Antrag wird zur Zeit in der Verwaltung geprüft. Bis zur Entscheidung über den Antrag ist die Fortführung des Prostitutionsgewerbes ordnungsbehördlich zugelassen“, sagt eine Stadtsprecherin.
Mehrere Fachbereiche seien mit der Prüfung betraut. Auch juristisch wird sich die Stadt beraten lassen. Denn bis zuletzt galt in der Verwaltung die Weisung, nicht gegen das Bordell vorzugehen, um mögliche Regressansprüche in Millionenhöhe von der Stadt abzuwenden. Im Prüfbericht ist die Rede von „Weisungen von oben“ und einer „stillschweigenden“ Duldung. Wann es zu einer Entscheidung in dem Fall kommt, ist derzeit noch nicht absehbar.
Reagiert hat die Verwaltungsspitze in Person von Oberbürgermeister Frank Meyer hingegen schon in anderer Hinsicht. Die Antikorruptionsstelle des Fachbereichs Rechnungsprüfung soll aufgestockt werden. Dazu wurde eine zusätzliche Stelle eingerichtet. „Zurzeit läuft das Stellenbesetzungsverfahren“, berichtet ein Stadtsprecher.