Eros-Center: Krefeld setzt auf Rat von Fachanwaltskanzlei
In der Krefelder Stadtverwaltung wird weiter beraten, wie mit dem Bordell an der Mevissenstraße umzugehen ist.
Krefeld. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten der Stadt erst vor wenigen Wochen ihre Erkenntnisse zum Eros-Center in zwei Stellungnahmen mitgeteilt. Jetzt hat die Verwaltung sich weiteren Rat geholt. Eine externe Fachanwaltskanzlei wurde beauftragt, ihre Einschätzung zu den Betreibern des Bordells abzugeben. Über den genauen Inhalt der Prüfung macht die Stadt gegenüber unserer Zeitung keine Angaben.
Auch zu der Frage, wann eine Entscheidung getroffen wird, ob das Bordell an der Mevissenstraße in seiner im Dezember beantragten Form von den Betreibern geführt werden kann oder nicht, gibt es keine Auskünfte von der Verwaltung. Ein Stadtsprecher erklärt: „Wie berichtet, hat der Betrieb bei der Stadt Krefeld einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz gestellt. Die Prüfung dieses Antrages ist noch nicht abgeschlossen.“
Fakt ist: Mit dem jetzt für den Bereich der Mevissenstraße zulässigen Bebauungsplan ist der Betrieb eines Bordells nicht gestattet. Entscheiden muss deshalb am Ende die Politik. Über eine entsprechende Änderung des B-Plans, die den Bordell-Betrieb erlauben würde, müssen die Mitglieder des Stadtrates entscheiden.
Zuvor wird das Thema Eros-Center noch in mehreren Fachausschüssen thematisiert. So hatten FDP und Grüne in der vergangenen Sitzung des Ordnungsausschusses einen Sachstandsbericht von Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian zur aktuellen Situation rund um das Eros-Center gefordert. Am 26. April finde die nächste Sitzung statt. Eine Sprecherin kündigte gestern aber an, dass der Bericht erst zu einem späteren Sitzungstermin vorliegen werde. Da der Rat vor der Sommerpause nur noch am 29. Mai und 5. Juli tagt, scheint eine Entscheidung in der Causa Eros-Center bis zum Sommer unwahrscheinlich. Bis zur Entscheidung über den Antrag sei die Fortführung des Prostitutionsgewerbes ordnungsbehördlich zugelassen, heißt es vonseiten der Verwaltung.
Immer noch gültig ist laut eines Prüfberichts der Verwaltung, der geheime Absprachen in der Vergangenheit zwischen Stadt und Bordellbetreibern offenbarte, ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG). 1983 entschieden die Richter zugunsten des damaligen Bordell-Betreibers, der geklagt hatte, seinen Betrieb an der Mevissenstraße bauen und in Betrieb nehmen zu dürfen.
Trotz des Urteils gab es von der Stadt niemals eine Baugenehmigung, stattdessen wurde der Bebauungsplan geändert. Ein Bordell-Betrieb an der Mevissenstraße wurde verboten.
Dennoch wurde das Eros-Center in Betrieb genommen — geduldet von der Stadt, die bis in die 2000er-Jahre auf ominösen Wegen Gelder für die Krefelder Kultur vom Betreiber des Eros-Center erhielt. Aufgrund des damals geänderten Bebauungsplanes könnten der Stadt im Nachhinein Regressansprüche in Millionenhöhe drohen.