Krefeld Krebspatienten sterben nach Behandlung in Brüggen: Heilpraktiker angeklagt
Klaus R. soll laut Staatsanwaltschaft Krefeld seinen Patienten eine Infusionslösung von geminderter Qualität verabreicht haben.
Brüggen/Krefeld. Vier Krebspatienten lassen sich 2016 in einer Brügger Klinik von einem Heilpraktiker behandeln. Ein paar Tage später sind drei von ihnen tot. Der Schuldige soll der Moerser Klaus R. sein. Die Staatsanwaltschaft Krefeld war damals der Frage nachgegangen, ob die von dem Heilpraktiker eingesetzte Substanz 3-Bromopyruvat (3-BP) möglicherweise verunreinigt gewesen sei. Dieser Verdacht hatte sich aber nach genaueren Untersuchungen zerschlagen. Damals wurde gegen den Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung in drei und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen ermittelt.
Nun hat die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den 61-Jährigen Anklage beim Landgericht Krefeld wegen der Vorwürfe des fahrlässigen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fällen in Tateinheit mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung in drei Fällen erhoben.
Ihm wird vorgeworfen am 27. Juli 2016 in seiner Praxis in Brüggen vier Patienten unter „gröblicher Außerachtlassung der gebotenen und ihm zumutbaren Sorgfalt erheblich überdosierte Infusionslösungen mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat“ intravenös verabreicht zu haben. Diese hatte er zuvor selbst hergestellt. „Die infolgedessen in ihrer Qualität erheblich geminderten Arzneimittel verabreichte er sodann intravenös den vier Patienten, woraufhin drei von ihnen verstarben“, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Heilpraktiker dürfen laut dem Berufs- und Fachverband Freier Heilpraktiker in Düsseldorf Arzneimittel verwenden, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen. Allerdings stellte Dieter Siewertsen, Vorsitzender des Verbandes, damals gegenüber der WZ klar, dass selbst gemischte Mittel bei der Bezirksregierung gemeldet werden müssten.
Das soll Klaus R. damals versäumt haben. So heißt es in der Meldung der Staatsanwaltschaft Krefeld: „Nach dem Ergebnis der aufwendigen und in enger Kooperation mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden und verschiedenen rechtsmedizinischen in- und ausländischen Instituten geführten Ermittlungen nutzte der Beschuldigte zur Zubereitung der Infusionslösungen eine für diesen Zweck ungeeignete Waage. Darüber hinaus hatte er keinerlei Kontrollmechanismen vorgesehen oder geschaffen, um die von ihm eingewogene, auf das Körpergewicht und die Konstitution des Patienten individuell abgestimmte Dosierung des Wirkstoffs 3-Bromopyruvat zu überprüfen. Hierzu wäre er indes aufgrund des Umstandes, dass es sich jeweils um eine individuelle Dosierung und um eine Substanz handelte, welche auch nach den ihm bekannten Erkenntnissen sorgfältig dosiert werden musste, bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt verpflichtet gewesen.“
Infolge dieser Fehler soll es bei der Herstellung der Infusionslösungen für die Patienten zu einer Überdosierung des Wirkstoffs 3-Bromopyruvat gekommen sein.