KFC zahlt: Turbo-Klausel für Achenbach

Der Ex-Kapitän und der Fußballclub schließen einen Vergleich vor Gericht: Bis zum 30. November gibt es weiterhin Gehalt.

Timo Achenbach im Trikot des KFC. Archivbild.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Was lange währt . . . Ob es nun wirklich gut wird, muss sich noch zeigen. Denn im Rechtsstreit zwischen Timo Achenbach und dem KFC Uerdingen einigten sich die Prozessparteien am Mittwoch zwar auf einen Vergleich. Vorbehaltlich der endgültigen Absegnung durch den KFC. Der Club hat dazu Zeit bis zum 20. April.

Es war eine schwere Geburt im Sitzungssaal 352 des Arbeitsgerichts. Mit allein vier Unterbrechungen — weil erheblicher Beratungsbedarf bestand. Erst nach gut einer Stunde war die Kuh vom Eis. Beide Seiten schienen sich freundlich zugeneigt unter dem Motto: Wenn wir schon einmal hier sind, werden wir uns auch einigen. Gleichwohl begegneten sie sich konsequent in der Sache und nur unter Bauchschmerzen auf einen Kompromiss zu. Als alles auf eine Entscheidung zustrebte, die Parteien wieder im Sitzungssaal zusammenkamen, fragte Achenbachs Anwalt Horst Kletke: „Und, haben Sie jemanden erreicht?“ Die Antwort von Frank Strüver, Geschäftsführer der Fußball GmbH des KFC, lautete: „Nein.“ Gemeint war KFC-Boss Mikhail Ponomarev, der gestern erst aus dem Urlaub zurückgekehrt war. Und insofern gilt die Fristerklärung für den KFC bis 20. April. Strüver formulierte es gegenüber der Kammer so: „Es nütze nichts, ihn mehr unter Druck zu setzen, als es sein Rechtsverständnis in dieser Sache zulasse.“ Gemeint war Strüvers Chef Ponomarev.

Vereinbart haben beide Parteien: Timo Aachenbach bleibt bis zum 30. November 2018 Angestellter des Clubs mit Zahlung voller Bezüge und uneingeschränkter Freistellung. Achenbach erhält eine einseitige Turbo-Klausel, die es ihm ermöglichst, innerhalb von drei Tagen zu kündigen, sollte er einen neuen Arbeitgeber finden. Dann muss der Club ab Kündigung bis zum 30. November das ihm zustehende Gehalt als Abfindung zahlen. Der Club muss ebenfalls die in Achenbachs Vertrag vereinbarte Zahlung der Lehrgangsgebühr für den Trainer A-Schein, rund 1 600 Euro, bezahlen sowie die Hälfte der angefallen Punktprämie bis November 2017, rund 1 350 Euro.

Mit diesem Vergleich bekommt der KFC den Spieler sieben Monate eher von der Gehaltsliste. Achenbachs Vertrag ist datiert bis 30. Juni 2019. Obsolet ist damit auch Achenbachs Klage gegen die vom KFC ausgesprochene fristlose Kündigung zum 1. Februar 2018. Der Club hatte diese mit vereinsschädigenden Äußerungen und Verhalten Achenbachs begründet. Als Grundlage diente ein WZ-Artikel mit der Überschrift: „KFC: Die Akte Achenbach“. Das Zitat des Spielers lautet darin: „Ich habe noch kein Gehalt für Dezember bekommen.“ Achenbachs Anwalt Klettke kommentierte das vor der Kammer so: „Der Club habe noch Nachholbedarf im Umgang mit Pressefreiheit.“

Achenbach hatte auf Teilnahme am Trainingsbetrieb geklagt, seit 10. August 2017 war er freigestellt. Die hatte der KFC ausgesprochen, so die Darstellung, weil Achenbach im Trainingslager im Juni gesagt habe, er werde die Kollegen Binder und Takyi im Training „umwemsen“. Zudem soll er erklärt haben, kein einziges Spiel mehr für den KFC zu machen. Achenbach bestritt Darstellung und Äußerungen. Damit begann das Problem für den KFC — zum einen beanspruchte Richter Dr. Jan-Philip Jansen, den Begriff „umwemsen“ erklärt zu bekommen. Er kenne ihn nicht. Zudem irritierte ihn die zeitliche Spanne zwischen angeblicher Drohung und erfolgter Freistellung. Zwei Monate seinen sehr lang, das stelle sich kausal nicht schlüssig dar. Der KFC konnte der Aufforderung des Vorsitzenden nicht nachkommen, die näheren Umstand der bedrohenden Äußerung darzustellen. Damit war schnell klar, dass die Bemühungen um einen Vergleich ins Zentrum des Kammertermins rückten.