Bettelei Bettler in der Krefelder Innenstadt werden als lästig empfunden

Krefeld · Händler und Passanten klagen über aggressive Bettler in der Krefelder Innenstadt. Laut Polizei gibt es damit aber kein aktuelles Problem.

Grundsätzlich ist das Betteln nicht verboten. Aggressives Betteln indes schon.

Foto: dpa/Friso Gentsch

„Hast du ein bisschen Kleingeld?“ Der junge Mann hockt neben der Thalia-Buchhandlung auf der Hochstraße auf dem Boden und hat einen Pappbecher vor sich aufgebaut. Er spricht ganz leise und bedankt sich sogar bei den Passanten ganz höflich, die ihn ignorieren. Szenen wie diese sieht man bei einem Spaziergang durch die Krefelder Innenstadt sehr oft. Gefühlt wird man innerhalb von 20 Minuten drei- bis viermal angesprochen – mal ganz leise, mal offensiv. Und nicht jedem Krefelder gefällt es, auf der Straße angebettelt zu werden – auf welche Weise auch immer.

„Unser Eindruck ist, dass das Betteln zugenommen hat“, sagt Christoph Borgmann, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Krefeld. Auch von Kunden höre man das oft. Vor allem das direkte Ansprechen sei belästigend: „Das wird teilweise schon als aggressives Betteln empfunden.“ Und auch von der Tatsache, dass sich Bettler oft in unmittelbarer Nähe der Eingänge von Geschäften aufbauten, seien Kunden und Geschäftsleute nicht begeistert. „Das ist ein Ärgernis“, sagt Christoph Borgmann. Er erwartet vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), dass dieser hier aktiv werde und sichtbare Präsenz in der Innenstadt zeige. „Es reicht nicht, nur im Auto auf dem Theaterplatz zu sitzen.“

Laut Gesetz ist das Betteln nicht verboten

Grundsätzlich ist Betteln allerdings nicht verboten. Es stellt in Deutschland nämlich seit 1974 keinen Straftatbestand dar, als der entsprechende Paragraph „Bettlerei und Landstreicherei“ aus dem Strafgesetzbuch (StGB) entfernt wurde. „Sofern es aggressiv ist und den Rahmen des Üblichen übersteigt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in die Zuständigkeit der Kommune fällt“, berichtet Karin Kretzer, Sprecherin der Krefelder Polizei.

Unter „aggressives Betteln“ verstehe man, wenn sich jemand in den Weg stellt, Passanten anfasst und sozialen Druck aufbaut. Gelegentlich kommt es sogar zu Pöbeleien, wenn das verlangte Kleingeld nicht gegeben wird.

Während das „stille Betteln“ wie beim erwähnten jungen Mann noch zum „kommunikativen Gemeingebrauch“ des Straßenraumes gehört, übersteigt die zweite Variante diesen Gemeingebrauch und ist verboten. Dazu sagt Angelika Peters, Pressesprecherin der Stadt Krefeld: „Das aggressive Betteln und Betteln mit Kindern kann gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen in der Stadt Krefeld mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Strafrechtlich relevant werde das aggressive Betteln aber erst dann, wenn Personen dabei betrogen (zum Beispiel mit dem Klemmbretttrick) oder körperlich bedrängt werden. „Bandenmäßige, kriminelle Bettelei ist eine Angelegenheit der Polizei“, so Angelika Peters.

Der KOD kann auch Platzverweise aussprechen

Die Grenze zum aggressiven Betteln werde durch die Händler- und Bürgerschaft – in Unkenntnis der Rechtsprechung – oftmals auch niedriger angelegt, was durchaus zu Beschwerden führen könne. Diese würden seitens des KOD aber aufgegriffen und verfolgt, versichert die Sprecherin der Stadt. Hierbei könnten der KOD und die Polizei neben einem Verwarn- oder Bußgeld auch einen Platzverweis erteilen.

Zwei Straftaten im Zusammenhang mit Betteln nennt Karin Kretzer: Menschenhandel und die Ausbeutung der Arbeitskraft. Darunter sind „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ zu verstehen, indem zum Beispiel eine Person „unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage“ zum Betteln gezwungen wird. „2019 haben wir zwei Strafanzeigen registriert“, berichtet Kretzer dazu. Sie sagt aber auch: „Aus polizeilicher Sicht gibt es kein aktuelles Problem mit aggressiven Bettlern oder gar Banden.“

Ob die Zahl der Bettler in Krefeld zugenommen hat, weiß die Polizeisprecherin nicht: „Wir führen zu dem Thema keine Statistik.“

In der Woche vom 19. bis 24. August hätten Beamte des Bezirksdienstes und der Kriminalpolizei allerdings verstärkt Kontrollen zu Bettlern durchgeführt. Kretzer: „Sie haben neun bettelnde Personen angetroffen, davon acht Deutsche, die dem Drogenmilieu zuzuordnen sind und einen rumänischen Mann.“

Neben dem behördlichen Umgang mit bettelnden Personen verfolgt das Streetwork und die Straßensozialarbeit der Stadt aber auch das Ziel, obdachlose Menschen mit Hilfe des vorhandenen Hilfesystems wieder in die Gesellschaft zu integrieren. „Insoweit kümmern sich die Mitarbeiter der Stadt und der Caritas auch oftmals um bettelnde Personen“, betont Angelika Peters. Eine engere Vernetzung zwischen Streetwork und dem KOD sei auch ein Ergebnis aus dem Konzept „Handeln und Helfen“.