„Bewusst getäuscht“ Lügen bei Surfpark-Gutachten in Krefeld? Ratsfrau Althoff verklagt OB Meyer und Stadtdirektor Schön

Krefeld · Die Krefelder Ratsfrau will vor Gericht beweisen, dass Oberbürgermeister und Stadtdirektor beim Streit um den Surfpark gelogen haben. Worum es genau geht.

Björna Althoff (Klimaliste) hat ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf angestrengt.

Foto: Andreas Bischof

Ratsfrau Björna Althoff verklagt Oberbürgermeister Frank Meyer und Stadtdirektor Markus Schön im Zusammenhang mit einem Gutachten zum geplanten Krefelder Surfpark vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Am Dienstag haben ihre Fachanwälte den „Kommunalverfassungsstreit“ angestrengt. Aus Sicht der Juristen, die zur Kieler Kanzlei Brock, Müller, Ziegenbein gehören, die sich bundesweit auf das öffentliche Äußerungsrecht spezialisiert hat, haben „sowohl Bürgermeister als auch Stadtdirektor bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet“. Dies verstoße gegen das Sachlichkeits- und Richtigkeitsgebot, was wiederum einen „besonders schwere Rechtseingriff“ in das freie Mandat von Althoff bedeute.

In gleicher Angelegenheit hatte die Ratsfrau der Klimaliste auch schon Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Meyer und Schön angestrengt. Es geht dabei um die Frage, ob den Ratsmitgliedern besagtes Surfpark-Gutachten der Kanzlei Heinemann und Partner vollständig zur Verfügung gestellt worden war oder ob bewusst ein wichtiger Teil zurückgehalten wurde. Die Bezirksregierung konnte nach monatelanger Prüfung keine dienstrechtlichen Verfehlungen erkennen. Die Klage sei daher für sie die „Ultima Ratio“, so Althoff.

„Anfragen müssen sachlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden“, betont sie. In diesem Fall habe die Verwaltung ihr im April 2023 auf Anfrage mitgeteilt, bei dem Gutachten handele es sich um die „unveränderte Endfassung“ der Ausführungen von Heinemann und Partner. Tatsächlich gab es eine um zwölf Seiten längere Fassung. „Am 23. März versandte die Verwaltung dieses 120-seitige Gutachten an das Planungsbüro und den potenziellen Gesellschafter mit dringlicher Bitte um vertrauliche Handhabung.“ Am gleichen Tag sei der Gutachter gebeten worden, graue Kästchen herauszukürzen, „denen sowohl Zusammenfassungen als auch Handlungsempfehlungen als auch weitere juristische Aussagen zu entnehmen sind“, so Althoff. Am 18. April 2023 sei dann das gekürzte Gutachten veröffentlicht worden. Die Verwaltung hatte später erklärt, beim herausgenommenen Teil habe es sich nur um Arbeitsaufträge an den Investor gehandelt.

Althoffs Vorwurf lautet dagegen: „Die Ratsleute wurden bewusst über die Existenz des ausführlicheren Gutachtens getäuscht.“ Dabei stelle der Gutachter darin fest, dass im Vorhaben ein Widerspruch zu den Klimazielen festzustellen sei. Aus seinen Handlungsanweisungen seien weitere juristische Unsicherheiten abzuleiten. So müsse es zum Beispiel einen Ratsbeschluss für eine gesamtstädtische Kompensation der Emissionen geben. Über solche Aspekte hätte der Rat aus Sicht Althoffs informiert werden müssen. Geschehe dies nicht, könne der Rat seine Kontrollfunktion nicht ausüben.

Bei einem Kommunalverfassungsstreit geht es um Rechtsstreitigkeiten zwischen kommunalen Organen über deren funktionelle Kompetenzen – in diesem Fall zwischen Rat und Verwaltung. Laut 25-seitiger Klageschrift soll das Gericht feststellen, dass Björna Althoff von Markus Schön belogen wurde und der Oberbürgermeister diese unwahre Behauptung bestätigt habe. Dadurch sei sie in ihren Rechten als Ratsmitglied verletzt worden.

Zudem wird in der Begründung der Klage eine Wiederholungsgefahr gesehen: Wörtlich heißt es darin: „Da das Bauplanungsverfahren hinsichtlich der in Rede stehenden Surfanlage andauert und dieselben Akteure in die anstehenden Planungsprozesse involviert sind, ist eine erneute unwahre Auskunftserteilung zu erwarten.“ Hierfür spreche auch die Tatsache, dass die Beklagten weiterhin öffentlich daran festhalten, dass die Auskunft korrekt war und sie insofern eine andere Wahrnehmung von Wahrheit hätten. Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege daher vor.

Die Kosten eines solchen Verfahrens muss die Gemeinde tragen – unabhängig vom Ausgang. Der Streitwert liegt bei 5000 Euro.