Inklusion Pool-Lösung soll Schulen bei der Inklusion den Rücken stärken

Krefeld · Die „Systemische Schulbegleitung“ wird an vier Krefelder Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr als Pilotprojekt eingeführt. Förderbedarf soll auf diesem Weg frühzeitig erkannt und erfüllt werden.

Eine Schülerin sitzt in einer Grundschule im Klassenzimmer in ihrem Rollstuhl an einem Tisch.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Schuldezernent Markus Schön spricht von einem „Meilenstein“: Die Inklusion an den Krefelder Grundschulen soll ganz neu aufgestellt werden. „Systemische Schulbegleitung“ heißt dazu das – etwas sperrige – Zauberwort. Bereits zum kommenden Schuljahr soll ein Pilotprojekt in den Eingangsklassen an vier Grundschulen beginnen.

„Inklusion an Grundschulen ist ein heißes Thema“, sagt Schön. Bereits im Juni 2018 hat der Jugendhilfeausschuss eine „Pool-Lösung“ für Inklusionshilfen an Schulen beschlossen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung sind schon weit voran gekommen, wie Alexandra Chatzivassiliadis vom Schulamt kürzlich auch im zuständigen Fachausschuss erläutert hat.

Zahl der Einzelfallhilfen
war „explodiert“

Bisher überwiegen die Einzelfallhilfen, deren Zahlen zuletzt „explodiert“ seien, so Schön. Leistungen der Eingliederungshilfe oder ein Unterstützungsbedarf werde für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung bewilligt, für Kinder mit emotional-seelischen Beeinträchtigungen sei eine umfassende Begutachtung notwendig. Und dann gebe es noch Kinder, die zwar einen Förderbedarf haben, die Schwelle zu einer Behinderung sei bei ihnen aber noch nicht überschritten. Diese werden vom bisherigen System nicht erfasst.

An diesen Punkten setzt die Systemische Schulbegleitung an. Ein Pool von Fachkräften soll an den Schulen vorgehalten werden, aus dem heraus ein Förderbedarf frühzeitig erkannt und erfüllt werden kann – etwa bei Lese-Rechtschreib-Schwäche.

„Der Lehrer in der Klasse sagt einfach, komme doch mal vorbei und schaue dir den Schüler an“, erläutert Schön. Eine Behinderung oder ein konkreter Förderbedarf muss dazu nicht vorliegen. Auch Kinder mit emotional-sozialen Verhaltensauffälligkeiten sollen so besser in den Blick genommen werden.

Auch die OGS-Arbeit könnte
so unterstützt werden

Der Weg soll weg gehen von Einzelhilfen, hin zu einer flexiblen Lösung. Individuellen Bedürfnissen könnten aus dem Pool heraus, der in das Gesamtsystem der Schule eingegliedert wird, auch kurzfristig entsprochen werden. Dies soll der Stigmatisierung von Schülern mit Behinderungen entgegenwirken und ein förmliches Antragsverfahren durch die Eltern überflüssig machen.

Zudem könnte diese Lösung mit zusätzlichem Personal die „Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungssystem verbessern und den Schulen durch die Optimierung des Personaleinsatzes in den Klassen den Rücken stärken“.

Perspektivisch kann sich Markus Schön vorstellen, dass die Pool-Kräfte vormittags die Schulbegleitung übernehmen und am Nachmittag Kinder in der Offenen Ganztagsgrundschule betreuen. Denn hier sei der Bedarf zuletzt enorm gestiegen. Ziel ist es, Pool- und OGS-Kräfte über einen gemeinsamen Träger einzustellen.

Die Aufgaben der Systemischen Schulbegleiter reichen von einzelnen Hilfsdiensten bis hin zur Planung und Durchführung eigener Angebote. Entsprechend breit gefächert sind die Qualifikationen. Pädagogische Fachkräfte werden ebenso benötigt wie Nicht-Fachkräfte mit Lebenserfahrung sowie junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten. Eine Fachkraft mit festem Stellenanteil soll die Arbeit koordinieren und Ansprechpartner für die Schulleitung sein.

Erprobungsphase soll
im Sommer 2022 enden

Vier Schulen sind für das Pilotprojekt ausgewählt worden: Südschule, Astrid-Lindgren-Schule, Lindenschule und Paul-Gerhard-Schule. Dort erfolgt ab kommenden Sommer ein schrittweiser Aufbau in der 1. und 2. Klasse. Die Erprobung soll mit dem Schuljahr 2021/22 enden. Zuvor soll überprüft werden, ob sich das System bewährt hat.

„Wir erhoffen uns, dass die Zahlen der Einzelfallhilfen, hinter denen sich vor allem Schulhelfer verbergen, sinken“, sagt Markus Schön. Er versichert aber auch: „Bereits bestehende Einzelhilfen werden bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums weitergeführt.“