NRW-Preis Künstler können sich für Preis bewerben

Krefeld · Unter dem Titel „CityARTists“ schreibt das NRW-Kultursekretariat gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2020 zehn Preise für Bildende Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50 000 Euro aus.

Die Leiterin des Kulturbüros und Kulturbeauftragte der Stadt Krefeld, Gabriele König, koordiniert die Bewerbungen.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Auch Krefelder Künstler können sich an dem Wettbewerb beteiligen. Die Preisgelder werden als Förderung (Stipendium) vergeben und betragen 5000 Euro je Künstler und Mitgliedsstadt.

Insgesamt werden bis zu zehn Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Die Ausschreibungsfrist endet am Mittwoch, 15. März. Später eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens am 10. Juli getroffen. Einsendungen bitte an das Kulturbüro der Stadt Krefeld, Gabriele König, CityARTists@krefeld.de.

Es werden für Krefeld ausschließlich Einsendungen juriert, die an diese Adresse eingereicht werden. Rückfragen sind möglich an gabriele.koenig@krefeld.de oder unter Telefon 02151/58 36 20.

Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler, die eine künstlerische Ausbildung wie Hochschule, Akademie, Meisterklasse, genossen haben oder eine Reihe von Ausstellungen zum Beispiel in Museen, Kunsthallen und Kunstvereinen vorweisen können. Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturbüros Krefeld einen Künstler aus und schlägt ihn der zentralen Jury des Kultursekretariats vor.

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen (PDF-Datei, maximal zwölf Seiten). Erwartet werden neben dem Anschreiben (maximal zwei Seiten) ein künstlerischer Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen sowie Referenzen. Erforderlich sind zudem Angaben zur beabsichtigten Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke. Die Gesamtgröße des E-Mail-Anhangs sollte fünf Megabyte nicht überschreiten.