Maskenpflicht in der Fußgängerzone Kommunaler Ordnungsdienst verwarnt 1.740-mal

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat am Wochenende die Maskenpflicht in der Fußgängerzone kontrolliert. Immer öfter begegnen den Beamten aggressive Menschen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat am Wochenende die Maskenpflicht in der Fußgängerzone kontrolliert.

Foto: Ja/Bischof, Andreas (abi)

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) beobachtet eine zunehmend angespannte und aggressive Stimmung in der Krefelder Bevölkerung wegen der Corona-Regeln. Er kontrollierte am Wochenende die Einhaltung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone.

Die KOD-Mitarbeiter haben nach eigenen Angaben rund 1.740 Menschen angesprochen, die gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen verstoßen haben. Die meisten Passanten verwiesen auf Unwissenheit, manche waren aber auch uneinsichtig.

Uneinsichtige müssen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen. Viermal wurde ein solches Bußgeld verhängt. Drei Bußgelder in Höhe von 100 Euro wurden fällig, weil Verwarnte ihre Personalien nicht angeben wollten.

In zwei Fällen musste die Polizei hinzugezogen werden. Zwei Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mussten verhängt werden, eine Strafanzeige wegen Beleidigung (Zeigen des Mittelfingers) und eine Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen („Hitlergruß“).

Ein Mitarbeiter des KOD wurde bei einer Widerstandshandlung am Samstag leicht verletzt, konnte den Dienst allerdings fortführen. Ferner kontrollierte der KOD sechs private Fest-Veranstaltungen. Die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung wurden dort eingehalten.