Maskenpflicht in der Fußgängerzone Der Kommunale Ordnungsdienst verteilt weiter Bußgelder an Uneinsichtige

Krefeld · Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone befolgt nicht jeder - manche verweigern sie sogar. Am Montag hat der Kommunale Ordnungsdienst mehr als 300 Menschen angesprochen und einige Bußgelder verteilt.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone zu prüfen beschäftigt den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) nach eigenen Angaben derzeit sehr. Am Montag mussten die Beamten 328 Besucher der Fußgängerzone ansprechen, da sie gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen haben - besonders oft im Bereich Hochstraße / Neusser Straße.

Zunächst belässt es der KOD bei einer Ansprache, doch nicht alle angesprochenen Personen waren einsichtig: 95 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wurden daher am Montag eingeleitet - jeweils mussten 50 Euro Bußgeld gezahlt werden.

Dreimal wurde gegen die Maskenpflicht an der Haltestelle Rheinstraße verstoßen, hier wurden jeweils 150 Euro Bußgeld fällig. Einmal musste der KOD Bußgeld wegen des Aufenthalts in einer Verkaufsstelle ohne vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung in Höhe von 50 Euro kassieren.

In einem Ladenlokal am Ostwall hatte ein Kunde keinen entsprechenden Schutz getragen. Außerdem begleitete der Kommunale Ordnungsdienst am Montagnachmittag eine Versammlung, bei der gegen die Corona-Regeln demonstriert wurde.

Sieben Teilnehmer zogen ab 15 Uhr lediglich mit Unterwäsche und Masken bekleidet vom Neumarkt aus durch die Innenstadt. Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung wurden dabei vom KOD nicht festgestellt.

(red)