Justiz Messerattacke: 23-Jährige muss zwei Jahre ins Gefängnis
Junge Frau bedroht Mutter des Ex-Freunds, eine Nachbarin und Polizisten. Das Gericht geht von Rache als Motiv aus.
Krefeld. Wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizeibeamte verurteilte das Schöffengericht am Montag eine 23-jährige Krefelderin zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.
Die Tat ereignete sich im Dezember 2014, als die junge Frau ihre persönlichen Sachen aus der Wohnung ihres Ex-Freundes abholen wollte, der die Beziehung kurz zuvor beendet hatte.
Die Mutter des Mannes hatte mit Ärger gerechnet und wollte der impulsiven Frau die Gegenstände allein aushändigen. Nicht damit rechnen konnte sie, dass sich die Besucherin mit einem Küchenmesser bewaffnet hatte. Sie wollte der 70-Jährigen „Angst einjagen“. Ihre Begründung: Die Mutter sei Schuld am Scheitern der Beziehung, weil sie sich immer wieder in ihr Leben eingemischt habe.
Zum Glück kam eine Schwester der Täterin, die schlichtend eingriff und verhinderte, dass Schlimmeres passierte. Sie hielt ihre Schwester energisch zurück, als diese mit dem Messer auf die 70-Jährige losgehen wollte, die sich bei dem Handgemenge einen Finger brach. Mit dem Messer bedroht wurde auch eine Nachbarin, die sich im Bad einschließen konnte.
Die Täterin verfolgte die fliehende 70-Jährige in den Flur, wo ihre Schwester sie erneut zurückhielt. Inzwischen war der Ex-Freund eingetroffen, den die im Bad eingeschlossene Nachbarin per Handy gerufen hatte.
Er stieß im Treppenhaus auf seine Mutter, die ihren aufgebrachten Sohn vor einer möglichen Dummheit bewahrte und ihm das Messer abnahm, das er vorsorglich als Waffe mitgebracht hatte.
Inzwischen waren Polizisten eingetroffen, die die Wohnung stürmten, in der die Täterin wütete und diverse Glasgegenstände zertrümmerte. Die Frau bedrohte auch die Beamten. Selbst deren Warnung, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, beeindruckte sie nicht. Sie warf das Messer nach einem Polizisten und verfehlte nur knapp seinen Kopf. „Die Frau war völlig außer Kontrolle“, sagte der Polizist, der sie schließlich überwältigte.
„Das war ein Verletzungsvorsatz. Sie haben Glück gehabt, dass die Polizisten nicht auf Sie geschossen haben“, urteilte der Richter. „Das Gericht glaubt Ihnen nicht, dass Sie sich an nichts erinnern können. Sie sind impulsiv und nicht bereit, sich mit ihrer Tat auseinanderzusetzen.“ Es habe sich um Rache gehandelt, nicht um eine Affekthandlung.
Der Staatsanwalt hatte eine fünf Monate längere Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe.