Mit Messer in die Ecke gedrängt
Vier Männer sind angeklagt, einen Mann beraubt zu haben. Der hatte sie vorher angeblich nach Drogen gefragt.
Krefeld. Es ist ein erheblicher Unterschied für das Strafmaß, ob das Gericht den Überfall der vier Täter verschiedener Nationalitäten auf einen Bitburger in der Petersstraße als schweren oder minder schweren Raub beurteilt. Ein Passant hatte die Tat beobachtet und die Polizei gerufen, die zwei der Täter noch in Tatortnähe festnehmen konnte.
Die Anklage für den im August begangenen Überfall lautet auf schweren Raub, die vier Verteidiger plädieren auf die minder schwere Variante. Doch noch sind Staatsanwältin und Richterin nicht gewillt, dem Wunsch der Verteidiger zu folgen. Beide fordern von allen Angeklagten ein klares Geständnis und einheitliche Aussagen. Doch damit tun sie sich noch schwer.
Fest steht bisher, dass der Rädelsführer den von allen Beteiligten in eine Hausecke gedrängten Bitburger mit einem Messer bedrohte und in Schach hielt. Dabei wurden dem Mann die Geldbörse mit Personalausweis, Führerschein und 250 Euro Bargeld sowie ein Mobiltelefon entwendet.
Hier klaffen die Aussagen jedoch auseinander. Die Geldbörse hatte offensichtlich der Täter mit dem Messer an sich genommen und dem an der Tat nicht beteiligten Bruder eines der Angeklagten zur Verwahrung gegeben. Während zwei der Angeklagten einen dritten beschuldigten, das Mobiltelefon an sich genommen zu haben, bestritt dieser jedoch den Diebstahl.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Beraubte sich als Zeuge mit seiner Aussage schwertut. Angeblich kann er sich nicht erinnern, wer ihm die Geldbörse und das Mobiltelefon abgenommen hat und wer ihn mit dem Messer bedroht hat. Auch konnte er nur zwei der vier Täter identifizieren.
Der Grund seiner Erinnerungslücken mag darin liegen, dass er laut einheitlicher Aussage der Täter diese vor dem Vorfall am Hauptbahnhof bereits angesprochen, um Hilfe bei der Drogenbeschaffung gebeten und dafür 20 Euro bezahlt habe. Der Rädelsführer wollte dieses Geld wohl behalten, ohne dafür zu liefern. Der Bitburger hingegen hatte behauptet, die Gruppe lediglich nach Feuer gefragt zu haben. Zunächst bestritt er auf Befragen der Richterin, dass er auf der Suche nach Drogen gewesen sei, dann verweigerte er dazu die Aussage. Nun liegt es in der Hand der Angeklagten, doch noch mit der ganzen Wahrheit herauszurücken, um mit einer milderen Strafe davonzukommen. Klarheit soll auch die Analyse der festgestellten Alkoholwerte der Beteiligten bringen. Außerdem soll noch der Bruder eines der Angeklagten befragt werden.
Selbst wenn es zu einem Urteil wegen minder schweren Raubs kommen sollte, droht den Angeklagten mindestens ein Jahr Haft.