Nach Museumsraub: Staatsanwalt bringt Beute zurück
Eine ungewöhnliche Dienstreise hat Axel Stahl hinter sich. Er sorgte für Freude beim irakischen Botschafter in Berlin.
Krefeld. Zehneinhalb Jahre waren die bis zu 5000 Jahre alten Stempel, Siegel und Statuetten aus dem irakischen Nationalmuseum von Bagdad in fremden Händen. Zuerst in denen der Plünderer, dann in denen der Hehler und schließlich lagerten sie in den Asservatenkammern von Polizei und Justiz in Krefeld.
Wohlverpackt in zwei Normpaketen der Post brachte Oberstaatsanwalt Axel Stahl, auch Pressesprecher der Behörde, die 13 kleinen Beutestücke in dieser Woche nach Berlin und übergab sie dem Botschafter Iraks. „Dr. Hussain M.S. Alkhateeb hat sich sichtlich gefreut“, berichtete Stahl der WZ. Damit war die Odyssee der Artefakten aus der Zeit von 3000 v. Chr. bis 200 n. Chr. beendet.
Im April 2003, kurz nach dem Auftauchen der ersten amerikanischen Panzer im Irak, wurde das Nationalmuseum zwei Tage lang systematisch geplündert. Bis zu 170 000 Exponate sollen damals verschwunden sein, abtransportiert teilweise auf Schubkarren und Bollerwagen, selbst am helllichten Tag. An der Sicherung des Museums hatten die US-Truppen offenbar kein Interesse.
Sieben Jahre später, Ende Mai 2010, steckte ein Niederländer der Polizei in Viersen, dass geraubte Museumsstücke aus dem Irak am 1. Juni für 15 Millionen Euro den Besitzer wechseln würden. Der Deal fand nicht statt, aber die angegebenen Personen existierten. Das Kommissariat zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Krefeld bildete die Ermittlungskommission „Orient“.
Verdeckte Fahnder machten den irakischen Betreiber einer Spielhalle in Viersen und einen Landsmann in Krefeld aus, die Beutestücke aus babylonischer Zeit für 2,5 Millionen Euro angeboten hatten. Bei der Übergabe wurden die Dealer festgenommen und 15 Exponate sichergestellt, darunter zwei Fälschungen. Der Rest, darunter eine Statuette von König Nebukadnezar, dem I., war authentisch.
Vorsorglich hatten die Ermittler einen Orient-Experten aus Berlin um ein Wertgutachten für die 13 mesopotamischen Ausgrabungsstücke gebeten. Dessen Einschätzung verblüffte: Er kam nur auf einen Gesamtwert von 6350 Euro. Alle Tatverdächtigen mussten nie vor Gericht. Die zuständige Staatsanwältin war nämlich der Auffassung, dass der Hehlerei-Paragraph nur angewendet werden könne, wenn ein Raub oder Diebstahl nachgewiesen sei.