Neue Corona-Regeln Das ist jetzt für Freizeitsportler in Krefeld erlaubt
Krefeld · Freizeitsportler dürfen sich wieder unter freiem Himmel mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Auch für Kinder gibt es eine neue Regel.
Die neue Coronaschutzverordnung wirkt sich auch auf den Sportbetrieb in Krefeld aus. So bleibt zunächst bis Sonntag, 28. März, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen unzulässig, teilte die Stadt mit.
Ausgenommen ist der Sport unter freiem Himmel mit höchstens fünf Personen aus maximal zwei verschiedenen Hausständen. Ebenfalls möglich ist Training mit Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die von maximal zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betreut werden. Dabei ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Gemeinschaftsräume dürfen nicht benutzt werden. Wer Sportanlagen nutzen möchte, muss dem Fachbereich Sport und Sportförderung per E-Mail an timo.kannenberg@krefeld.de Bescheid sagen.