Neue Coronaregeln Sport ist in Krefeld unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
Krefeld · Die neue Coronaschutzverordnung erlaubt wieder einige Sportarten in Krefeld. Das sind die Regeln.
Die seit Montag, 22. Februar, geltende Coronaschutzverordnung in Krefeld untersagt grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume. Es gibt aber auch Ausnahmen: „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht“, heißt es in der neuen Schutzverordnung. Weiterhin ist jedoch ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Vereine können Sportstätten nach Antrag nutzen
Trainer dürfen einzelne Sportler anleiten. Weil eine Kontrolle der Sportanlagen nicht möglich ist, bleiben sie grundsätzlich geschlossen. „Vereine können bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Nutzung stellen, der dann unter Würdigung des Einzelfalls entschieden wird“, wird Oliver Klostermann, Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung, in einer Mitteilung der Stadt zitiert.
Erlaubt sind zum Beispiel:
- Tennis beziehungsweise Tischtennis-Einzel und -Doppel (mit Personen aus einem Hausstand)
- Rudern und Segeln auf dem Elfrather See mit der entsprechenden Personenbegrenzung
- Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner
- Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes
- Balltraining zu zweit mit einem festen Partner
- Golf zu zweit
Nicht erlaubt sind:
- Gymnastikgruppen, unabhängig vom Abstand der Personen
- untereinander
- Mannschafts- und Gruppentraining in Ballsportarten
- Paartraining in Ballsportarten mit wechselnden Partnern