Corona-Lockdown NRW lockert Corona-Maßnahmen: Was ab sofort wieder erlaubt ist

Düsseldorf · Nicht nur Schulen und Kitas öffnen wieder - auch in einigen anderen Bereichen gibt es in NRW Lockerungen bei den Corona-Regeln. Ein Überblick.

In verschiedenen Bereichen wird es in NRW ab Montag Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen geben.

Foto: dpa/Michael Hanschke

Dass Schulen wieder öffnen war klar, doch NRW lockert auch in einigen anderen Bereichen ab Montag die Corona-Einschränkungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Corona in NRW: Schulen und Kitas öffnen, verschärfte Maskenpflicht

Am Montag sollen zunächst die Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen tageweise in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Auch einige außerschulische Förderangebote werden wieder erlaubt. Kitas starten am Montag in einen eingeschränkten Regelbetrieb - das heißt, alle Kinder dürfen kommen, wenn auch für weniger Stunden. In einzelnen Kommunen sind aber auch Abweichungen möglich - so erhält Wuppertal den Appell aufrecht, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden sollten.

Corona in NRW: Freizeitsport ist auf Sportanlagen wieder möglich - unter Einschränkungen

Von Montag an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.

Corona in NRW: Musikschulen dürfen Einzelunterricht erteilen

In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis zum Grundschulalter.

Corona in NRW: Auch Hundeschulen dürfen wieder aktiv werden

Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen Abstands-Regeln ab Montag wieder einzelne Veranstaltungen im Freien anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im Freien.

Corona in NRW: Gartenmärkte dürfen wieder mehr verkaufen

Für Hobbygärtner gilt: Bau- und Gartenmärkten dürfen dann wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln) sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden. Bislang war lediglich der Verkauf von Schnittblumen und verderblichen Topfpflanzen erlaubt.

Corona in NRW: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen

„Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium zudem mit. Das war bereits bei den letzten Beratungen von Bund und Ländern so beschlossen worden. „Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums weiter. Einrichtungen wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios müssen demnach zunächst noch geschlossen bleiben.

Corona: NRW-Gesundheitsminister warnt gleichzeitig

Die verlängerte Corona-Schutzverordnung mit diesen Neuerungen gilt zunächst bis zum 7. März. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warnte am Freitag aber zugleich vor übereilten Schritten.

„Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen“, sagte Laumann. Die wichtige Sieben-Tage-Kennziffer für Corona-Neuinfektionen war am Freitag nach einem längeren Abwärtstrend in NRW erneut leicht gestiegen. Bundesweit warnen Experten vor den Auswirkungen der ansteckenderen Varianten des Coronavirus.

(dpa/red)