Corona-Pandemie Neue Regelung für Hochzeiten: Das ist im Krefelder Standesamt jetzt erlaubt

Krefeld · In NRW gibt es neue Corona-Regeln für standesamtliche Hochzeiten. Das bedeuten sie für das Standesamt in der Krefelder Innenstadt.

Auch im Krefelder Standesamt in der Innenstadt ist nun wieder mehr möglich.

Foto: Stadt Krefeld

Das Land NRW hat in der aktuellen Coronaschutz-Verordnung auch Regelungen für standesamtliche Hochzeiten getroffen. Demnach dürfen mehr Gäste bei der Trauung und vor der Trau-Location zusammenkommen.

Für das Standesamt im Stadtpalais, Rheinstraße 138, bedeutet dies, dass sich im kleinen Trausaal insgesamt sechs Personen inklusive Standesbeamter aufhalten können. Das teilte die Stadt nun mit.

Im großen Trausaal sind insgesamt elf Personen inklusive Standesbeamter möglich. Ausnahmen gelten für Familienangehörige, was nach den Angaben der Verwaltung individuell abzuklären bleibt.Ein Großteil der standesamtlichen Eheschließungen findet üblicherweise ohnehin mit diesem Personenkreis statt, so die Stadt weiter.

Nach der seit dem 21. Mai geltenden Fassung der Coronoschutzverordnung des Landes NRW sind standesamtliche Trauungen auch mit Gästen zulässig, „wenn die Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen ( darunter fallen unter anderem Familien, zwei häusliche Gemeinschaften, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner) gehören, eingehalten und insbesondere ein direkter Kontakt (Händeschütteln oder Umarmen) vermieden wird.

Diese Regelung gelte laut Angaben des Landes sowohl für die Trauzeremonie als auch für das Zusammentreffen „unmittelbar vor dem Ort der Trauung“.

(red)