OB Kathstede: Geschwisterkinder und letztes Kita-Jahr sollen beitragsfrei bleiben
Krefeld. „In Krefeld sollen Familien mit einem Kindergartenkind im letzten Betreuungsjahr und einem weiteren Kind im Kindergarten zukünftig keine Elternbeiträge mehr bezahlen müssen“, informiert Oberbürgermeister Gregor Kathstede.
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes, dem Kathstede vorsteht, soll die sogenannte „Geschwisterkindbefreiung“ im Kindergartenbereich auch bestehen bleiben, nachdem zum 1. August 2011 durch Gesetzesänderung in NRW das letzte Kindergartenjahr generell beitragsfrei gestellt worden ist.
„Wir wollen in Krefeld die Familien wie vom Gesetzgeber vorgesehen tatsächlich entlasten und nicht hinten herum diese Beiträge an anderer Stelle erheben“, so der Oberbürgermeister. Die notwendige Neufassung der Beitragssatzung zur Erhebung der Elternbeiträge mit den entsprechenden Änderungen will die Verwaltung jetzt unmittelbar den politischen Gremien vorlegen.
Abschließend könnte dann der Stadtrat bereits in seiner nächsten Sitzung am 22. September die Satzung beschließen. Anschließend will die Stadt die nach der Gesetzesänderung zuviel gezahlten Elternbeiträge zeitnah zurück erstatten:
Zum einen für die ab August beitragsfrei gestellten Kinder im letzten Betreuungsjahr, zum zweiten für die Kinder mit einem Geschwisterkind im letzten Betreuungsjahr, die nach der neuen Satzung beitragsfrei werden sollen.
Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung hatte die Eltern nach der Neuregelung Anfang Juli in einem Schreiben informiert, dass kein Einspruch gegen die alten Beitragsbescheide erhoben werden muss und die zuviel gezahlten Elternbeiträge automatisch erstattet werden.
Für die durch die Änderung im Kinderbildungsgesetz KiBiz entstehenden Mindereinnahmen erwarten die Kommunen wie auch Krefeld vom Land einen vollständigen finanziellen Ausgleich.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung des sogenannten Belastungsausgleichs, die zur Zeit zwischen dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert werden, zahlt das Land den Kommunen einen pauschalen Zuschuss.