Organspende: Hoffen auf ein fremdes Organ
Bundesärztekammer hat klare Richtlinien erstellt.
Krefeld. Als Organspender kommt jeder, unabhängig vom Alter, infrage, sobald bei ihm der Hirntod festgestellt wurde. Wann dies der Fall ist, ist durch klare Kriterien festgelegt. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Demnach gilt: „Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten.“
Die Diagnose muss von zwei dafür qualifizierten Ärzten, die nicht zum Transplantationsteam gehören, unabhängig voneinander festgestellt werden. Sollte der Wille des Verstorbenen nicht bekannt sein, suchen die behandelnden Ärzte das Gespräch mit den Angehörigen.
Zudem wird die Deutsche Stiftung für Organspende, die in Deutschland Transplantationen koordiniert, informiert. Für Transplantationen in Frage kommen Nieren, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm, außerdem Gewebe wie z.B. Hornhaut und Knochen.
Nicht jeder Patient, der Organe spenden möchte, hat auch die körperlichen Voraussetzungen dazu, daher veranlasst die DSO Laboruntersuchungen. Pro Jahr werden in Deutschland rund 4000 Leben durch die Organspende nach dem Tod gerettet. Rund 12 000 schwer kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Organ. MD