Gericht Outokumpu wegen Aufsichtsratswahl vor Gericht
Krefeld · Drei Mitarbeiter fechten die Wahl an. Gütlich einigen konnte man sich am Freitag nicht.
Schon wieder muss sich das Arbeitsgericht mit dem Stahlunternehmen Outokumpu beschäftigen. Am Freitag, 11. Januar, wurde in einem ersten Gütetermin über die Anfechtung der Aufsichtsratswahl verhandelt. Vor wenigen Monaten wurde bereits die Betriebsratswahl vom Arbeitsgericht für ungültig erklärt — das Verfahren wird derzeit in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf geführt.
Drei Mitarbeiter des Unternehmens fechten nun die Aufsichtsratswahl an, weil der Wahlvorstand aus der Personalabteilung gleich mehrere Fehler gemacht haben soll. Als sich der Anwalt der Arbeitgeberseite dazu äußern sollte, nannte er das ein „Feuerwerk an Vorwürfen“.
Viel Raum nahm die Farbwahl der Briefwahlumschläge ein. Insgesamt gab es sechs Wahlzettel in sechs Farben, die in sechs farblich gekennzeichnete Umschläge mussten. Diese sechs kleinen Briefumschläge mussten wiederum aufgeteilt werden in zwei größere Briefumschläge, ebenfalls grün und blau. Dieses Farbenspiel hatte ein Antragsteller mit zum Arbeitsgericht gebracht und führte es vor. Problem sei, dass die Wahlzettel und die zugehörigen Umschläge nicht in den gleichen Grün- und Blautönen gefärbt seien. Das habe für Verwirrung bei den Wählern gesorgt. „Als vorläufige Bewertung kann ich sagen, dass es plausibel aussieht“, ließ der Vorsitzende allerdings nach der Vorführung wissen. Die Struktur einer solchen Wahl sei nunmal, dass man viele Zettel habe. Noch dazu weil für die beiden Unternehmen Outokumpu Nirosta GmbH und die Outokumpu Stainless Holding GmbH mit jeweils drei Zetteln, die in gesonderten Umschlägen per Post kamen, gewählt wurde.
Allerdings gab es noch mehr Vorwürfe. So sei die Quote an Frauen in dem Gremium zu niedrig. Weder die gesetzliche Quote, noch die selbst gesteckte Quote von 19 Prozent sei erreicht. Das sah die Arbeitgeberseite auch anders. 30 Prozent Frauen müssten nur börsennotierte Unternehmen in ihren Aufsichtsräten haben und mit einer Quote von 18,57 Prozent nach dem Wahlergebnis sei die das unternehmenseigene Ziel gewahrt. Eine Arbeitnehmervertreterin hätte außerdem gar nicht gewählt werden dürfen, da sie sich in Elternzeit befinde — auch das sieht der Anwalt des Wahlvorstandes anders.
Die Wahlunterlagen seien nur auf Deutsch veröffentlicht worden. Da aber deutlich mehr Sprachen am Standort vertreten seien, hätten auch diese berücksichtigt werden müssen — insbesondere da es Brandschutzordnungen zum Teil in 14 Sprachen gebe, manche Arbeitsanweisungen in zehn.
Schließlich habe in den Wahllokalen eine „Bahnhofsatmosphäre“ geherrscht, eine geheime Wahl sei nicht möglich gewesen. Auch das wies die Arbeitgeberseite zurück. Alle Wahlurnen seien durch Stellwände abgeschirmt gewesen.
Die Parteien, insgesamt 21 Beteiligte, haben nun bis zum 10. April Zeit, ihre Argumente noch einmal schriftlich auszutauschen. Dann soll es einen Kammertermin geben, nach welchem eine Entscheidung ergehen könnte. Gütlich einigen konnte man sich am Freitag nicht.