Corona Polizei und Ordnungsamt kontrollieren die Ausgangssperre in Krefeld
Krefeld · Nach 21 Uhr dürfen die Krefelder aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz nur noch mit triftigem Grund vor die Türe. Dieser Begriff ist allerdings weiter gefasst als man meint.
Um 20.45 Uhr machen sich am Montag die beiden Streifenpolizisten von der Wache Süd aus an der Hansastraße auf den Weg zu ihrem Spätdienst. Die Krefelder Polizei unterstützt die Kontrollen zur Einhaltung der Ausgangssperren zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Teilnehmer der Querdenken-Demonstration haben da ihr Tagewerk bereits vollbracht. Begleitet wurden sie dabei von den Mitarbeitern von Christian Horn. Für den Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist dieser Montagabend besonders arbeitsreich. Denn nach der Demo steht die erste „echte“ Ausgangssperre, die in Krefeld seit Wochenbeginn zwischen 21 und 5 Uhr gilt, an. „Wir sind mit zwei Streifen zu je zwei oder drei Leuten im Einsatz“, sagt Horn. Zu viel verraten möchte er aus „einsatztaktischen Gründen“ nicht.
Seit nunmehr 14 Monaten fordern die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Ordnungskräfte in Krefeld fast täglich heraus. „Die Belastung ist hoch“, gibt Horn offen zu. Besonders die häufig wechselnden Verfügungen, nach denen sich auch die Strafen bei Missachtung der Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie richten, würden viel Vorbereitungszeit erfordern. „Ich muss aber sagen, der Großteil der Krefelder hat viel Verständnis und spricht uns auch mal ein Lob aus“, berichtet der KOD-Chef. Mit Beginn der Ausgangssperre erwartet Horn aber ein Katz-und-Maus-Spiel, das sich bisweilen auch schon zuvor eingestellt hat. „Wir werden gerufen, weil sich irgendwo zu viele Menschen treffen, um beispielsweise zusammen Fußball zu schauen. Vor Ort beginnt dann das große Flüchten und Rennen, wenn wir oder die Polizei eintreffen.“
250 Euro bei Verstoß gegen die Ausgangssperre
250 Euro beträgt die Strafe bei einem Verstoß gegen die Ausgangssperre. Es sei denn, Bürger haben triftige Gründe, das Haus auch nach 21 Uhr und ab Mittwoch wohl ab 22 Uhr (siehe Kasten) zu verlassen. Und diese Gründe sind vielfältiger als man vermuten könnte. Ein Einkauf am Kiosk? „Ist ein Grund“, sagt Horn mit einem Lächeln. Denn, so steht es in der Krefelder Allgemeinverfügung im Amtsblatt geschrieben, ein gewichtiger Grund für den Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände nach 21 Uhr ist unter anderem der Einkauf von Lebensmitteln.
Aber es gibt eben auch deutlich wichtigere Hintergründe, wie medizinische Versorgung, die Betreuung von Familienmitgliedern oder Tieren, aber beispielsweise auch das Aufsuchen von Selbsthilfegruppen, medizinischen Angeboten oder schlichtweg die Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1, Grundgesetz). Bei vermehrten Verstößen wird übrigens eine deutlich höhere Strafe fällig. Bis zu 25 000 Euro kann das Bußgeld betragen.
Die Einsatzorte, die der KOD durchstreifen wird, sind „die üblichen“, so Horn. Der Innenstadtbereich ist damit gemeint, aber auch Park-und Grünanlagen, die in warmen Monaten zum abendlichen Treffen einladen. Denn, so ist die Maßnahme in der Verfügung begründet, durch die Ausgangssperre werden die „Mobilität und damit auch zugleich die Kontakte eingeschränkt“. Private Zusammenkünfte sollen verhindert werden. Ob das gelingt? KOD und Polizei teilen sich die Kontrollen.
Dafür ist der Nachtdienst laut Polizeisprecherin Elena Oymanns personell verstärkt worden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit betrachtet, Personalien werden aufgenommen. Immerhin: In den ersten Stunden seit Inkrafttreten der Ausgangssperren (ab 19. April, 0 Uhr) habe es keine Auffälligkeiten gegeben.
Noch nicht abschließend geklärt ist bislang der Umgang mit Menschen, die obdachlos sind. Fingerspitzengefühl ist gefragt. „Wir werden Personalien aufnehmen, wie wir es immer machen“, sagt Horn. Zwangstransporte in Unterkünfte seien hingegen kaum durchführbar und nicht geplant.