Rauchmelder: Auch der Mieter soll Verantwortung tragen
Wohnstätte installiert Lebensretter bereits seit 2006.
Krefeld. Ab dem 1. April 2013 sollen Rauchmelder in neuen Wohnungen und Häusern Pflicht werden. Das sieht eine Änderung der Landesbauordnung vor. Der Referentenentwurf ist gerade den Interessenverbänden vorgelegt worden.
Zur Installation der Melder sollen demnach, anders als noch im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Eigentümer und Vermieter verpflichtet werden. Die Mieter wiederum sollen für den Unterhalt, also den Batteriewechsel, verpflichtet werden.
Bei Kosten von etwa zehn bis 20 Euro pro Rauchmelder ist das Investitionsvolumen für den Eigenheimbesitzer noch überschaubar. Für Gesellschaften wie die Wohnstätte, die 9250 Wohnungen ihr Eigen nennt, steht hingegen eine Großinvestition an.
Allerdings nicht in allen Bereichen, denn die Stadttochter hat vorausschauend bei Neubauten und Sanierungen in öffentlich geförderten Gebäuden bereits seit 2006 Rauchmelder eingebaut, seit 2009 dann in allen. „Drei bis vier Prozent des Bestandes haben wir daher schon umgesetzt“, sagt Peter Schwarz, Abteilungsleiter Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte.
Dabei setze man heute auf Modelle, die über Batterien verfügen, die rund zehn Jahre halten — so sollen die Folgekosten für die Mieter im Rahmen bleiben. Die waren schon im Jahr 2005 schriftlich informiert worden, dass die Anschaffung von Rauchmeldern lebensrettend sein kann.
Kalkuliert, wie viel Geld nun noch für die anderen Wohnungen in die Hand nehmen muss, hat die Wohnstätte noch nicht. Denn noch sind nicht sämtliche Rahmenbedingungen festgelegt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftige Neubauten und bis 31. März 2013 gebaute oder genehmigte Wohnungen innerhalb von zwei Jahren mit Rauchmeldern ausgerüstet werden müssen — in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund lehnt eine Rauchmelderpflicht nach dem Vermieter-Mieter-Modell hingegen ab. In der vorherigen Legislaturperiode habe man mit dem Bauminister noch den Kompromiss ausgehandelt, dass der unmittelbare Wohnungsbesitzer für die Anschaffung verantwortlich sei.
Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya verweist darauf, dass Vermieter kein generelles Zutrittsrecht zu vermieteten Wohnungen hätten. Schon aus haftungsrechtlichen Gründen sei es zwingend notwendig, „den Vermieter von der Verantwortung zu befreien“. Die Belastungsgrenze für Vermieter sei in der Summe aller gesetzlichen Verpflichtungen erreicht, sagt Haus- und Grund-Vorsitzender Peter Rasche.