JUSTIZ Schöffen werden genau geprüft

Wahlausschuss untersucht rechte Gesinnung unter ehrenamtlichen Richtern.

Im kommenden Monat wird darüber entschieden, wer an den Krefelder Gerichten als Schöffe tätig werden darf. Foto: dpa

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Im Oktober müssen die Mitglieder des Schöffen-Wahlausschusses wieder entscheiden. Wer unter den hunderten vorgeschlagenen Kandidaten hat das Zeug zum ehrenamtlichen Richter? Wem trauen sie zu, als Laienrichter aufgrund ihrer Alltagserfahrungen und Menschenkenntnis gemeinsam Berufsrichtern bei Prozessen ein Urteil zu fällen? Die Auswahl fällt nie leicht. Geprüft wird äußerst gründlich, versichert Nils Radtke, Sprecher am Landgericht Krefeld. „Es gibt ein gestuftes Verfahren mit mehrfachen Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten, bis es letztlich zur Wahl eines Schöffen kommt“, sagt der Richter.

Eine mögliche Unterwanderung des Ehrenamtes von Rechtspopulisten – SPD und Grüne hatten diese Befürchtung zuletzt im NRW-Landtag geäußert – sehen die Verantwortlichen in Krefeld aber nicht. Radtke: „Einflussnahmen/Bewerbungsbemühungen der Schöffenwahl von bestimmten Gruppierungen sind in der Vergangenheit für den hiesigen Gerichtsbezirk nicht bekannt geworden.“ Zum Bezirk gehören die Amtsgerichte Kempen und Krefeld sowie das Landgericht Krefeld.

Auch SPD-Politiker Hans Butzen, der Mitglied des Schöffenwahlausschusses ist, glaubt nicht an ein rechtes Schöffenproblem in Krefeld. „Ohne ins Detail zu gehen, warum vorgeschlagene Schöffen in der Vergangenheit eben nicht zu ehrenamtlichen Richtern ernannt wurden, kann ich mich an solche Fälle nicht erinnern“, sagt der Ratsherr. Dennoch werde man beim diesjährigen Auswahlprozess noch genauer hinschauen.

Schöffen können von ihren Ämtern enthoben werden

In den Paragrafen 32 und 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist indes klar geregelt, welche Ausschlusskriterien es für Schöffen gibt. So ist nicht geeignet, wer beispielsweise infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist.

Populistische oder extreme Gesinnungen sind zumindest laut Gesetz kein Hinderungsgrund zur Nominierung eines Schöffen. Jedoch kann ein Laienrichter seines Amtes enthoben werden, wenn er „seine Amtspflichten gröblich verletzt“. Laut Deutschem Richtergesetz sind ebenso Menschen als Schöffen ungeeignet, „die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben“.

Die Prüfung selbst wird von insgesamt neun Menschen, die gemeinsam den Wahlausschuss bilden, vorgenommen. Darunter sind neben sieben gewählten Vertrauenspersonen (sechs aus Krefeld, einer aus dem Kreis Viersen), ein Verwaltungsbeamter und ein Richter als Vorsitzender. Stunden-, manchmal tagelang wird diskutiert. Denn es gilt, eine ganze Reihe an Schöffenstellen zu besetzen. Für den gesamten Bezirk sind es 198 Hauptschöffen, 66 Jugend- und 132 Erwachsenenschöffen sowie 358 Hilfsschöffen (143 Jugend- und 215 Erwachsenenhilfsschöffen). Hilfsschöffen kommen etwa bei Krankheit oder Urlaub der Hauptschöffen zum Einsatz. Gewählt werden die ehrenamtlichen Richter für fünf Jahre.

Die Wahl selbst gestaltet sich wie folgt: Die Gemeinden legen alle fünf Jahre eine neue Vorschlagsliste für Schöffen vor. Die Kandidaten auf dieser Liste sollen dabei laut Radtke alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.