So soll es nach Entlassung aus Krefelder Klinik weitergehen
Arztberichte, Medikationsplan: Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus müssen Patienten viel beachten. Doch für die lückenlose Versorgung sind Mediziner zuständig.
Das „Entlassmanagement“ ist eine gute Sache, findet Andreas Horn, Direktor der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie des Alexianer-Krankenhauses Maria-Hilf. Mit ihm soll es gelingen, Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose, medizinische Versorgung zu bieten. Seine Umsetzung bedeutet aber für Krankenhäuser und vor allem für die Ärzte einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Die Mitgliederversammlung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) widmete sich dem Thema, denn einiges sei noch nicht geregelt, heißt es. „Wir haben das ,Entlassmanagement‘ dieses Jahr zum Thema genommen, um Infos zu sammeln und zu hören, wo es gut läuft und wo es noch hapert“, sagt Horn, der auch Vorsitzender der PSAG ist. „Die neue Regelung steuert die koordinierte Nachsorge und Weiterversorgung schwer Erkrankter, denen mit einem kurzzeitigen Krankenhausaufenthalt nicht ausreichend geholfen werden konnte.“
Aber die Dokumentation und Koordination der Anschlussbehandlung erfordert mehr Übergaben von Dokumenten an niedergelassene Ärzte, Pflegeeinrichtungen oder pflegende Angehörige. Horn: „Die Krankenhäuser sind nun in der Verantwortung, dass die Patienten klar kommen.“ Entlassbrief und ein Medikationsplan sind wichtige Bestandteile des „Entlassmanagements“.
Fragen gebe es beispielsweise schon bei den Medikamenten. „Manche Krankenhäuser geben sie dem Patienten am Entlasstag mit nach Hause oder ins Heim, andere nicht. Das ist auch eine Kostenfrage, die nicht geklärt ist“, sagt Horn.
Andreas Horn, Direktor der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie des Alexianer-Krankenhauses Maria-Hilf
Susann Kornack, Heimleiterin des Marienheims und des Altenheims Saassenhof und Sprecherin der Untergruppe Gerontopsychiatrie, kennt das Problem: „Wir haben unterschiedliche Erfahrungen. Manchmal sind Arztbericht und Medikamente dabei, manchmal nicht. Dann wird es schwierig.“
Ein Kurzarztbrief, mit den Hinweisen, was zu tun ist, könne helfen. Sie lobt eine Klinik, die im Entlassbrief eine ambulante palliative Versorgung eines Patienten angegeben hat. „Wenn wir diese Informationen haben, kann unser Palliativteam tätig werden“, sagt sie.
Horn sieht Schwierigkeiten, wenn ein Patient entlassen werden soll und keinen Heimplatz und kein Zuhause hat: „Da besteht die Gefahr der Obdachlosigkeit, oder er wird ein so genannter ,Bewahrfall‘ im Krankenhaus. Der Patient bleibt, und das Krankenhaus trägt die immensen Kosten.“
Die neue umfassende Regelung erfordere dringend eine bessere Personalausstattung, sagt der Mediziner. „Es könnten auch neue Stellen eingerichtet werden, wenn es genügend Personal auf dem Markt geben würde.“ Ärzte, Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte seien nicht zu kriegen.