Stadt ebnet verwahrloste Gräber ein

Krefeld. Die Friedhofsabteilung des Fachbereichs Grünflächen weist daraufhin, dass zehn Wahlgrabstädten aufgrund von Verwahrlosung und zur Wahrung der Würde und Ordnung bald eingeebnet werden.

Symbolbild

Foto: abi

Vier der Grabstätten befinden sich auf dem Hauptfriedhof, zwei weitere in Elfrath und jeweils eine in Bockum, Hüls, Linn, Fischeln und Oppum. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, ihre Grabstätten innerhalb eines Monats in Stand zu setzen, andernfalls werden die Grabstätten eingeebnet.

Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden dann entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über, ebenso entfällt das bestehende Nutzungsrecht. Feld, Grabnummer und Name können im jüngsten Amtsblatt nachgelesen werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet-Auftritt der Stadt unter „Amtsblätter“.