Ehemalige Feuerwache: Kein Gewerbe am Kirmesplatz?
Die Bezirksvertretung ist gegen eine Vermarktung des Gebäudes.
Krefeld. Wenn es nach der Bezirksvertretung Hüls geht, wird es in der alten Feuerwache kein Gewerbe geben. Dagegen hat sich eine Mehrheit ausgesprochen. Lediglich vier Gegenstimmen kommen von der CDU. „Wir wollen dem Planungsausschuss damit eine Orientierung für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes 529 II geben“, sagt Bezirksvorsteher Hans Butzen zum gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und FDP.
Im Juli wurde bekannt, dass die Stadt das Gebäude der ehemaligen Feuerwache auf der Nordseite des Platzes für 275 000 Euro als Gewerbeobjekt verkaufen will. Entsprechende Angebote waren sowohl auf städtischen Internetseiten, als auch bei Ebay und Immonet zu finden. Im Mai war die freiwillige Feuerwehr in ihr neues Gebäude an der Straße Den Ham gezogen.
Hans Butzen hatte nach seiner Wahl versprochen, die Neugestaltung des Kirmesplatzes sei ein vorrangiges Thema. „Wir wollen einen vernünftigen Platz mit Wohnbebauung und Parken, der auch als Fest- und Kirmesplatz genutzt werden kann. In diesem Zug können auch die viel zu schmalen Bürgersteige Auf dem Graben verbreitert werden. Auf keinen Fall wollen wir hier eine gewerbliche Nutzung.“
Die drei Fraktionen stellen in ihrer Begründung fest: „Nach dem Umzug besteht nunmehr die Möglichkeit, den Kirmesplatz und die Liegenschaften städtebaulich attraktiv zu entwickeln.“ Deshalb solle der seit 2001 rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich entsprechende Änderungen erfahren.
Zur weiteren Beratung und Beschlussfassung sollen diese Änderungen dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung weitergeleitet werden. Planungsdezernent Martin Linne berief sich gegenüber der WZ im Juli auf eine Grundsatzentscheidung, das Gebäude nach Inbetriebnahme der neuen Feuerwache zu verkaufen. Insofern arbeite die Verwaltung auf aktuell gültigen Grundlagen.
Laut Bebauungsplan befinde sich die Immobilie in einem Mischgebiet, das sowohl Wohn-, Büro- als auch nicht störende Gewerbenutzung ermögliche.