Krefeld Moerser Straße: „Mobilfunkmast erfüllt Sicherheitsabstand nicht“
Anwohnerinitiative hat Kontakt zur Bundesnetzagentur aufgenommen und fordert nun Akteneinsicht von der Stadt. Die lehnt das Ansinnen ab.
Krefeld. Zwischen der Interessengemeinschaft gegen eine Mobilfunkstation an der Moerser Straße und der Bauaufsicht droht ein Streit zu entbrennen. Während die Stadt sich darauf beruft, dass die über zehn Meter hohe Anlage auf dem Haus Nummer 157 ordnungsgemäß genehmigt worden ist, haben Ronny Werner und weitere engagierte Anwohner aufgrund der ihnen vorliegenden Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur daran erhebliche Zweifel.
„Wir fragen uns inzwischen, ob die Anlage überhaupt hätte genehmigt werden dürfen“, sagt Werner. Nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder gelte für diesen Mobilfunkmast ein standortbezogener Sicherheitsabstand von 16,96 Meter. Solche Anlagen mit einer Sendeleistung von insgesamt zehn Watt und mehr müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Nur wenn die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Menschen in elektromagnetischen Feldern in Wohnbereichen eingehalten werden, erteile die Bundesnetzagentur als Bestätigung dem Betreiber die Standortbescheinigung.
Die Initiative hat den Abstand vom Nachbarhaus zum Mobilfunkmast fachmännisch vermessen lassen. „Der Abstand beträgt 16,88 Meter“, sagt Jörg Linnig. Damit habe die Initiative ihren Ansprechpartner bei der Bundesnetzagentur konfrontiert. Linnig: „Er wurde nervös und konnte uns nicht sagen, ob dieser Abstand in Ordnung ist.“
Die Initiative hat bei der Stadt nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht wegen der erteilten Baugenehmigung beantragt. Die Stadt hat das schriftlich abgelehnt. Ein eingeschalteter Anwalt hat der Stadt jetzt eine Frist gesetzt. Gebe es bis Morgen kein Umdenken, will die Initiative Klage einreichen.