Moerser Straße Anwohner protestieren gegen Mobilfunkmast
Protest gegen neue, zehn Meter hohe Anlage im Wohngebiet an der Moerser Straße.
Krefeld. Ronny Werner und ihre Nachbarn von der Moerser Straße sind entsetzt: Innerhalb weniger Tage ist auf dem Mehrfamilienhaus Nummer 157 ein fast zehn Meter hoher Funksendemast installiert worden - ohne ihr Wissen. „Der ist fast halb so groß wie das gesamte Haus“, sagt die Krefelderin und schüttelt den Kopf. Durch das Blattwerk der Bäume ist die große Anlage bisher nur den unmittelbaren Nachbarn aufgefallen. Das wird sich rasch ändern: Die von Ronny Werner mitinitiierte neue Interessengemeinschaft gegen eine Mobilfunkstation informiert derzeit in einem Umkreis von 250 Metern alle Anwohner.
„Die Anlage muss weg, das ist ein Ungetüm!“, lautet ihr Urteil. Für sie und ihre zahlreichen Mitstreiter ist eine solch große Mobilfunkbasisstation in einem reinen Wohngebiet mit zwei Kindertagesstätten und einer Grundschule in der Nähe ein Unding. Als Ende letzter Woche erkennbar wurde, was dort auf dem Dach installiert wird, haben die Anwohner sofort reagiert und die Bezirksregierung in Düsseldorf angerufen.
„Dort erfuhren wir, dass von dort keine Zustimmung erforderlich ist und dass das Krefelder Bauamt alleine darüber entscheiden kann, ob es eine Baugenehmigung erteilt oder nicht. Auf Nachfrage der WZ erklärt Pressesprecherin Angelika Peters: „Am 09. März 2015 hat die Stadt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation erteilt.“ Allerdings mit der Auflage: Eine Zustimmung der Immissionsschutzbehörde zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus Moerser Straße 157 kann nur erteilt werden, wenn die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder) eingehalten werden. Dies sei im Antragsverfahren nachgewiesen worden.
Rommy Werner und ihre Nachbarn haben daran ihre Zweifel. „Nach einer Schweizer Studie ist die Strahlung nachweislich schädlich und krebserregend.“ Die Interessengemeinschaft bezieht sich außerdem auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/a.M. aus dem Jahr 2000 (AZ 2-04 O 274/00), wonach ein Mieter erfolgreich wegen zu befürchtender gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Langzeitschäden gegen die Aufstellung einer Mobilfunkbasisstation geklagt hat.
Laut der Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Krefeld bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung der Mobilfunksendeanlage. Somit gebe es auch keinen Anlass, von einer entsprechenden Gefährdung der Umgebung auszugehen.
„Müssen denn bei einer solchen Maßnahme nicht die unmittelbaren Nachbarn um ihr Einverständnis gebeten werden?“, fragt sich Ronny Werner. Zwei Häuser in der Nähe stehen unter Denkmalschutz. Doch auch für die anderen Häuser fürchtet sie einen Verlust des Miet- oder Verkaufswertes. Nicht nur wegen der Größe des Mastes, sondern auch wegen den Auswirkung auf das Straßenbild hält sie die Genehmigung nicht für gerechtfertigt.
Angelika Peters: „Eine Beteiligung, zum Beispiel der Nachbarn, war in dem Verfahren nicht notwendig.“ Somit erfolgte auch keine gesonderte Mitteilung. Angesichts des Versprechens der Bundesregierung, „schnelles Internet für alle“ spätestens bis 2018, ist der Ausbau der Mobilfunkmasten außerdem gewollt. Auch in Wohngebieten. „Wohngebiet ist nicht gleich Wohngebiet“, sagt Ronny Werner.