Der Traarer Festplatz ist in Gefahr

Anwohner wollen im Umfeld bauen. Schützen fürchten bei Lärm Beschwerden.

Krefeld-Traar. In der jüngsten Ratssitzung stellte sich heraus, dass es für die Nutzung des Festplatzes östlich der Moerser Landstraße und nördlich An der Elfrather Mühle keine rechtliche Grundlage gibt (die WZ berichtete). 1992 gab es dort das erste Vogelschießen der Bürgerschützen, ein Jahr später folgte das erste Schützenfest. Seitdem wird in jedem Jahr mehrfach auf dem Gelände gefeiert.

Der Bereich ist im Bebauungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Dies stellte sich heraus, weil zwei Anwohner beantragt hatten, auf ihren Grundstücken an der Elfrather Mühle zwei Einfamilienhäuser zu bauen.

Die Bürgerschützen hatten dazu eine Stellungnahme abgegeben. Sie zeigten sich besorgt um den Fortbestand des Festplatzes, weil sich die künftigen Anwohner durch den Lärm gestört fühlen könnten. Die Verwaltung hatte dem Rat empfohlen, die Stellungnahme zu ignorieren.

„Man hat damals offenbar versäumt, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern“, sagt Walter Potthast, Präsident der Bürgerschützen. Aus seiner Sicht ist diese Festsetzung aber ohnehin obsolet, da das Gelände bereits seit knapp 20 Jahren zum Feiern genutzt wird und bereits mehrere zehntausend Euro investiert wurden. Potthast: „Das war also nicht illegal.“

Zwar gibt es auch jetzt schon benachbarte Häuser, deren Bewohner dem Lärm der Schützenfeste ausgesetzt sind. Doch mit diesen gibt es keine Probleme. Der Grund: Sie befinden sich in einem Mischgebiet mit Gewerbebetrieben. Dort liegen die Grenzwerte für den Lärmschutz deutlich höher als in dem reinen Wohngebiet, in dem die beiden Häuser entstehen sollen.

Nun soll ein Kompromiss her. „Es sollen eine Bebauung ermöglicht und die Interessen des Festplatzes bewahrt werden“, sagt Stadtsprecher Timo Bauermeister. Der Bebauungsplan soll deshalb so geändert werden, dass der Festplatz weiter im bisherigen Umfang genutzt werden kann.

Dazu müssten sich die Eigentümer der beiden Grundstücke dazu verpflichten, Lärmbelästigungen bei Veranstaltungen zu ertragen. Bauermeister: „Das Thema geht deshalb erneut in die zuständigen Ausschüsse.“