Krefeld Mordanklage nach Messerangriff in Traar

Staatsanwaltschaft glaubt, 18-Jähriger lockte sein Opfer bewusst in einen Hinterhalt.

Ein Pärchen brachte den 17-Jährigen zur Eisdiele in Traar, wo ihn Ersthelfer versorgten.

Foto: WZ-Grafik

Krefeld. Seit über vier Monaten laufen die Ermittlungen zu der schweren Messerattacke in Traar im Juni dieses Jahres. Jetzt ist sich die Staatsanwaltschaft sicher: Ein 18-jähriger Krefelder soll am Abend des 19. Juni einen befreundeten 17-Jährigen zu seinem Wohnhaus am Neudornbuschweg in Traar gelockt haben. Vor dem Haus soll der mutmaßliche Täter im Gebüsch versteckt auf sein Opfer gewartet und es mit mehreren Messerstichen attackiert haben. „Wir sehen das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an“, sagt der ermittelnde Staatsanwaltschaft Thomas Pelka. Die Anklage lautet deshalb: versuchter Mord.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der 18-jährige Krefelder „hinreichend verdächtig“, seinen Bekannten in einen gezielten Hinterhalt gelockt zu haben. Dafür würden auch im Zimmer des Verdächtigen gefundene Aufzeichnungen sprechen, auf denen der Tatablauf stichwortartig aufgeschrieben sein soll. „Diese Unterlagen gibt es, und es gibt keine Zweifel daran, dass sie dem Verdächtigen gehören“, berichtet Pelka.

Unterdessen hat ein Gutachten ergeben, dass bei dem 18-Jährigen keine psychiatrische Erkrankung vorliegt.

Bei seinen bisherigen Aussagen gegenüber der Polizei und dem Haftrichter hatte der Verdächtige die Tat an sich eingeräumt. Trotzdem bleibt vor allem die Frage nach dem Tatmotiv offen. „Das Motiv der Tat bleibt vollkommen unklar, auch wenn es Anzeichen dafür gab, dass das freundschaftliche Verhältnis der beiden Jungen Männer nicht mehr so intakt war“, sagt Pelka.

Die Tatwaffe, vermutlich ein Messer, wurde bislang nicht gefunden. Ein Prozess könnte noch in diesem Jahr stattfinden. Weil der Verdächtige zur Zeit der Tat juristisch gesehen als Heranwachsender galt, würde vor der Jugendstrafkammer verhandelt werden.