Traarer fordern: Hände weg von unserem Festplatz
Eine Änderung des Zentrenkonzepts ruft Bezirkspolitiker auf den Plan. Sie befürchten viele Verschlechterungen.
Krefeld. Heiß umstritten ist die zweite Änderung des Zentrenkonzepts für den Stadtteil Traar bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Ost. Obwohl die Verwaltung klarstellt, dass mit diesem Konzept großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden soll, befürchten die beiden CDU-Vertreter Marc Blondin und Andreas Heinrich einen Ausverkauf des Festplatzes in Traar. Heinrich: "Ich glaube, dieses Konzept sollte grundlegend überarbeitet werden. Hände weg vom Festplatz!"
Blondin sprach sich ebenfalls gegen eine Bebauung bzw. Verlegung des Festplatzes aus und plädierte dagegen für den Bau eines Supermarktes im Süden von Traar, am Buscher Holzweg. "Wir haben jetzt schon ein sehr hohes Verkehrsaufkommen im Traarer Zentrum." Dies würde durch einen neuen Supermarkt entzerrt. Bei zwei Enthaltungen hat die Bezirksvertretung in ihrer letzten Sitzung dem Stadtrat eine Überarbeitung der Konzeptpläne für Bockum, Traar und Gartenstadt empfohlen.
Grundsätzlich will ein Zentrenkonzept zum einen die Grundversorgung mit kurzfristig nachgefragten Gütern und ergänzenden Dienstleistungen des Grundbedarfs wohnungsnah in möglichst kompakten Grundversorgungszentren in den einzelnen Stadtteilen sichergestellt wissen. Darüber hinaus soll der Einzelhandel mit kerngebietstypischen Sortimenten zur Deckung des gehobenen Bedarfs (mittelzentrale Versorgung) in den Kernzonen der Innenstadt konzentriert werden. Schließlich sollen ausreichend geeignete Flächen auch für die modernen Vertriebsformen des großflächigen Einzelhandels mit nichtzentrenrelevanten Hauptsortimenten (insbesondere Möbel- und Einrichtungshäuser, Bau- und Heimwerkermärkte, Gartencenter, große Autohäuser und Zweiradcenter) zur Verfügung stehen. Diese Fachmärkte können oft nur außerhalb der Innenstadt und der Stadtteilzentren in eigens dafür festgesetzten Sondergebieten zugelassen werden, die den zentralen Versorgungsbereichen zumindestens funktional zugeordnet sind und in denen zentrenschädigende Wirkung durch Sortimentsbindungen (Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente als Hauptsortimente und ihre quantitative Beschränkung auch als Randsortimente) vermieden werden. et