Südwall-Schießerei: Karlsruhe entscheidet

Verurteilter 23-Jähriger hat Revision gegen Urteil des Landgerichts eingelegt.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Die rechtliche Aufarbeitung der Schießerei auf dem Südwall vom Mai ist noch nicht vorbei. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich in den nächsten Monaten mit dem Thema befassen.

Denn der Angeklagte will das Urteil des Landgerichts Krefeld nicht hinnehmen und hat das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Der 23-Jährige wurde zu Beginn der letzten Woche zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Mordes verurteilt. Er hatte mehrere Schüsse auf einen Cafébesitzer am Südwall abgegeben, wovon einer traf und den Mann an der Hüfte verletzte.

„Ich bin der Meinung, dass mein Mandant strafbefreiend zurückgetreten ist und daher eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommt“, sagte der Verteidiger Jörg Spiekermann aus Duisburg im Gespräch mit der WZ. Denn sein Mandant habe freiwillig aufgehört zu schießen, obwohl noch Kugeln im Magazin wären. Das Gericht war stattdessen davon ausgegangen, dass es eine Ladehemmung an der Waffe gab und nur die dem Cafébesitzer das Leben gerettet hatte. Das wäre dann kein freiwilliger Rücktritt, sondern ein technisch-erzwungener gewesen.

Der Strafrahmen für eine gefährliche Körperverletzung reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Sollte der BGH zu einer anderen Einschätzung als die Krefelder Richter kommen, droht dem Angeklagten daher immer noch eine empfindliche Strafe.

Diese könnte sich aber möglicherweise einige Jahre unter der erfolgten Verurteilung bewegen. Mit einer Entscheidung über den Revisionsantrag ist nicht innerhalb des nächsten halben Jahres zu rechnen.