Verbrauchertipp Diese Regeln gelten für E-Fahrräder

Krefeld · Je nach Geschwindigkeit werden für die Zweiräder sogar Versicherung und Führerschein notwendig. Und auch sonst gibt es viel zu beachten.

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Das frühlingshafte Wetter treibt viele Krefelder aufs Fahrrad. Auch Elektro-Räder werden immer beliebter. Doch Rad ist nicht gleich Rad. Für bestimmte Räder wird ein Führerschein beziehungsweise eine Versicherung benötigt. Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick, worauf es zu achten gilt.

Pedelec: Unterstützt der Motor des E-Fahrrades nur, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt, und ist die Motorunterstützung automatisch auf 25 km/h begrenzt, so handelt es sich vor dem Gesetz um ein Fahrrad. Auch eine kurze Anfahrhilfe ohne Treten bis zu sechs km/h ist zulässig.

S(peed)-Pedelec: Alle E-Räder, bei denen der Motor den Fahrer auch bei Geschwindigkeiten über 25 km/h und bis maximal 45 km/h unterstützt, gelten nach dem Straßenverkehrsgesetz als Kleinkrafträder. Hier sind eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen notwendig. Helm und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sind ebenfalls erforderlich.

E-Bike: Elektroräder, die ohne eigenes Treten Tempo machen, sind Kraftfahrzeuge. Eine Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen ist notwendig. Ist bei Tempo 20 Schluss, genügt ein Mofaführerschein und Radwege dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden. Ist das Gefährt schneller als 20 km/h, werden Helm, Versicherung und Führerschein notwendig.

Akku: Hierbei handelt es sich um die wertvollste Komponente beim Elektrofahrrad, der auch den Großteil des Preises ausmacht. Der Akku sollte sich vom Rad abnehmen und außerhalb laden lassen.