Gericht Vermisst: U-Haft gegen Ex-Freund

Krefeld · Haftbefehl gegen 35-Jährigen erlassen. Krefelderin weiter vermisst.

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Das Gericht erließ Haftbefehl gegen Michael S., der derzeit schon in Untersuchungshaft sitzt, weil er dringend tatverdächtig ist, die 35-jährige Anna S. aus Gelsenkirchen getötet zu haben. Die Leiche der Kinderpflegerin ist noch immer verschwunden, allerdings wollen die Ermittlungsbehörden bei Michael S. Videos gefunden haben, die die Tote zeigen. Er ist der ehemalige Lebensgefährte der Frau und soll stark eifersüchtig gewesen sein.

Bis der Angeklagte im letzten Jahr in Untersuchungshaft genommen wurde, war er auf freiem Fuß. Das Urteil gegen ihn datiert aus 2015. Damals habe keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestanden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht beurteilt das heute, insbesondere im Hinblick auf den Mordverdacht, anders. Ein weiterer Grund war, dass der Angeklagte der Frau auch noch nach der Tat aufgelauert haben soll und dafür sogar ein ärztliches Attest fälschte.

Das Landgericht hatte am Dienstag keine Zweifel daran, dass das Amtsgericht richtig entschieden hatte. Das Strafmaß sei weder zu hoch, wie es die Verteidigung sah, noch zu gering, wie es die Nebenklage sah. Aufgrund der langen Verfahrensdauer hat es allerdings einen Monat der Strafe als verbüßt angesetzt. Gründe für diese Verzögerung gab es gleich mehrere: Es mussten Nachermittlungen angestellt werden und eine Richterin war erkrankt.

Der Angeklagte könnte diese Zeit in Freiheit für die Tötung von Anna S. genutzt haben. Allerdings ist in diesem Fall seine Schuld noch lange nicht rechtskräftig erwiesen. Im Sommer könnte Anklage gegen ihn erhoben werden.

Weiteres Urteil: Ein 46-jähriger Krefelder muss wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das hat am Dienstag das Landgericht in zweiter Instanz entschieden. Er hatte seine ehemalige Lebensgefährtin angegriffen. Der Angeklagte soll die heute 32-Jährige in seiner Wohnung mit einem Schraubenschlüssel angegriffen haben. Laut Überzeugung des Gerichts  sprühte er ihr Pfefferspray ins Gesicht und fesselte sie schließlich mit Handschellen auf dem Sofa. Dort soll er etwa eine Stunde auf sie eingeredet haben, bevor er sie schließlich doch nach Hause fuhr.