Verschwommene Erinnerungen an sexuelle Übergriffe und Fußtritte

Einem Mann wird vorgeworfen, eine Frau missbraucht und eine andere getreten zu haben. Der Alkoholkonsum aller Beteiligten erschwert die Wahrheitsfindung.

Krefeld. Das Trinkermilieu am Lutherplatz war einmal mehr Tatort für gewaltsame Ausschreitungen in der Szene. Wie oft in solchen Fällen, fiel es dem Gericht auch am Mittwoch schwer, der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Eines der Opfer und mehrere Zeugen waren der Verhandlung teilweise zum wiederholten Mal ferngeblieben und das zweite Opfer widerrief die vorherigen Aussagen bei der Polizei. Der Angeklagte wollte sich bei fast 2,4 Promille Blutalkohol zur Tatzeit vor rund einem Jahr an nichts mehr erinnern können.

Der Staatsanwalt wirft dem 45-jährigen Krefelder sexuellen Missbrauch an einer widerstandslosen Frau aus der Szene vor. Zudem soll er seiner ebenfalls dem Milieu zugehörigen Ex-Ehefrau, mit der er drei seiner fünf Kinder hat, Fußtritte gegen Ellenbogen und Rippen versetzt haben.

Die mutmaßlich missbrauchte Frau wird beim nächsten Termin am 6. November vorgeführt und zu dem sexuellen Übergriff Stellung beziehen müssen.

Die Ex-Ehefrau, die als Zeugin dieses Vorfalls vor rund einem Jahr bei der Polizei detaillierte Anschuldigungen erhoben hatte, wollte sich am MIttwoch wegen ihres hohen Blutalkoholwertes von 2,4 Promille zur Tatzeit weder an den sexuellen Missbrauch an der Frau noch an die Tritte gegen sich selbst erinnern. Das könne auch jemand anderes gewesen sein, so ihre Aussage.

Die Richterin wollte ihr aber nicht abnehmen, dass die damalige detaillierte Aussage frei erfunden gewesen sein soll. Der Staatsanwalt hat bereits Anklage wegen Falschaussage erhoben. Die Frau wird sich in einem gesonderten Prozess verantworten müssen.

Der Angeklagte und ein Zeuge sagten aus, dass die mutmaßlich missbrauchte Frau gelegentlich durch Prostitution ihre Trinksucht finanziere. Auch sie hatte nach Polizeiangaben 2,1 Promille Alkohol im Blut. Laut Staatsanwalt ist zudem nicht auszuschließen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich beeinträchtigt war.

Das Gericht wird außerdem zu prüfen haben, inwieweit der Alkoholkonsum der Ex-Ehefrau des Angeklagten deren Wahrnehmung beeinflusst hat. Vor allem will es weder Falschaussagen noch Fernbleiben akzeptieren. Vielmehr werden im November die dieses Mal nicht erschienen Zeugen vorgeführt. Die Richterin verfügte Ordnungsgeld und Terminkostenübernahme.