Überblick Versuchtes Tötungsdelikt im Kaiser-Wilhelm-Park in Krefeld: Was wir wissen – und was nicht

Krefeld · Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung im Kaiser-Wilhelm-Park in Krefeld laufen die Ermittlungen offenbar auf Hochtouren. Trotzdem blieben bisher viele Fragen offen. Woran liegt das?

Im Kaiser-Wilhelm-Park in Krefeld war es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Kaiser-Wilhelm-Park in Krefeld laufen die Ermittlungen auf Hochtouren: Zuletzt erklärte die Polizei, dass sechs weitere Tatverdächtige festgenommen wurden. Doch viele Fragen bleiben weiterhin offen. Ein Überblick.

Was wissen wir?

Am Nachmittag des 28. Mai 2024 sind ein 22-Jähriger und ein 18-Jähriger schwer verletzt worden. Beide erlitten nach Angaben der Polizei Schnittverletzungen, der 22-Jährige noch Schlagverletzungen. Die Polizei erklärte, dass es zu einer „gewalttätigen Auseinandersetzung“ gekommen war. Zahlreiche Einsatzkräfte waren vor Ort, während einer Fahndung konnten ein 16-Jähriger und ein 19-Jähriger festgenommen werden.

Einen Tag nach dem Vorfall stellte sich ein weiterer Tatverdächtiger (18) bei der Polizei. Viele Hinweise aus der Bevölkerung waren eingegangen. Am 20. Juni wurden dann auf einen Schlag sechs weitere Verdächtige im Alter von 17 bis 19 Jahren festgenommen, darunter der 18-Jährige, der neben dem 22-Jährigen schwere Schnittverletzungen erlitten hatte. Zeugenhinweise und weitere Ermittlungen führten zu diesen weiteren Festnahmen, erklärte eine Sprecherin der Polizei unserer Redaktion.

Insgesamt saßen jetzt neun 16 bis 19 Jahre alte Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Vernehmungen und Ermittlungen der eingerichteten Mordkommission dauerten an. Die Staatsanwaltschaft hatte das Geschehene als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft.

Was wissen wir nicht?

Unklar blieb bisher der Hintergrund und das nähere Tatgeschehen. Wer griff wen an? War es im Vorfeld zu einem Streit gekommen? Kannten sich die Beteiligten? Kann der 22-Jährige als Opfer gesehen werden, da er nicht in U-Haft sitzt? All diese Fragen ließ die Polizei bisher unkommentiert. Auch zu möglichen Tatwaffen wurden keine näheren Angaben gemacht.

„Nach ersten Ermittlungen sind die beiden Geschädigten durch Tritte und Schläge mit diversen Gegenständen verletzt worden“, hieß es in der ersten Mitteilung der Polizei zum Fall. Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ wurden keine weiteren Angaben gemacht. Was bedeutet das? Die Polizei will die Ermittlungen nicht gefährden. Sogenanntes Täterwissen soll nicht preisgegeben werden. Mögliche Tatwaffen gehören beispielsweise dazu. Wenn einem Verdächtigen bei einer Vernehmung etwa versehentlich herausrutscht, um welche Art von Waffe es sich gehandelt hat, kann das als Hinweis gewertet werden. Wäre die Information zuvor an die Öffentlichkeit gelangt, wäre sie jedoch vor Gericht wertlos.

Die Polizei veröffentlichte teils die Nationalitäten der mutmaßlich Beteiligten. Auf Nachfrage war aber zunächst nicht ersichtlich, dass diese irgendeine Bedeutung für das Verständnis oder den Zusammenhang des Geschehenen haben. Gemäß Pressekodex hat unsere Redaktion diese Angaben daher bisher nicht übernommen.

(pasch)