Vorbereitung auf die fünfte Gesamtschule
Fazit der Stellungnahmen: Sekundarschule ist nicht machbar.
Krefeld. In die entscheidende Phase geht die Schulentwicklungsplanung für Krefeld. Nach den Stellungnahmen der Schulen erfuhren am Dienstag die Mitglieder des Schulausschusses: Es ist klar, dass das Einrichten von Sekundarschulen in Krefeld unter der aktiven Einbindung von hiesigen Schulen nicht möglich sein wird. Das steht in der Verwaltungsvorlage nach den Werkstattgesprächen und den Empfehlungen aller Schulformen.
Drei der vier Realschulen wollen demnach in ihrer Form bestehen bleiben. Gemeinsam erklären die Albert-Schweitzer-, die Freiherr-vom-Stein- und die Realschule Horkesgath: „Wir sehen die entstehende Problematik, die sich durch die diskutierte Auflösung der Hauptschulen ergibt. Wir werden unseren Beitrag zur Weiterentwicklung des Schulsystems leisten, indem wir Lösungsstrategien innerhalb des eigenen Systems in Krefeld weiter entwickeln und aufzeigen.“ Die drei Realschulen nennen dazu verschiedene Punkte und machen damit deutlich, dass sie auch Kinder mit Hauptschulempfehlungen optimal fördern können.
Die Realschule Oppum bekräftigte mit ihrer Stellungnahme den Wunsch, dass an ihrem Standort eine Gesamtschule gegründet werden solle. Die Stephanusschule könnte Nebenstandort dieser neuen Gesamtschule werden, auch mit der Josef-Hafels-Hauptschule sei eine Kooperation möglich.
Von daher bat die Verwaltung am Dienstag um einen Auftrag: Sie will die Umsetzung von zwei Modellen prüfen. Modell 1: Gründung einer Gesamtschule unter Einbringung einer Realschule und zweier Hauptschulen sowie Beibehaltung von drei Realschulen, die alle Kinder mit Hauptschulempfehlung, die keinen Platz an den Gesamtschulen erhalten, aufnehmen.
Zum Wunsch der Realschule Oppum, Gesamtschule zu werden, wurde im Ausschuss mitgeteilt, dass zurzeit die Auskunft der Bezirksregierung von 2012 gelte, nach der eine Gesamtschule in Oppum nicht genehmigungsfähig wäre. Es müsse jetzt geprüft werden, ob diese Auskunft weiter Bestand hat.
Modell 2 geht von einer unveränderten Schullandschaft aus. Heißt: Die beiden letzten Hauptschulen könnten im Sinne des Schulgesetzes nicht aufgelöst werden, solange sie genug Anmeldungen haben. Am Ende bleibe nur eine übrig — ein Fall, den wohl keiner will.