Hartes Urteil gegen junge Drogendealer
Ein Krefelder (21) und ein Tönisvorster (23) müssen ins Gefängnis.
Krefeld/Tönisvorst. „Ich habe doch keinen umgebracht“, stöhnte der 21-jährige Krefelder beim Verlassen des Gerichtssaals. Mit vier Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe hatte ihn die ganze Härte des Gesetzbuchs getroffen. Das Schöffengericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin und addierte die Strafen für schweren Raub mit räuberischer Erpressung, Drogenhandel und Körperverletzung auf.
Genauso betroffen war der 23-jährige Mitangeklagte aus Tönisvorst, der drei Jahre und neun Monate Haft verbüßen muss — allerdings nach Erwachsenenstrafrecht. Er wurde wegen der gleichen Straftaten verurteilt, beim Drogenhandel jedoch nur wegen Beihilfe. Einen minder schweren Fall wollte das Gericht nicht erkannt haben. Er hatte gestanden, Cannabis für 350 Euro gelagert zu haben.
Erst der siebte Verhandlungstag im Prozess um Gewalt, Raub und Drogen vor der ersten Großen Strafkammer hatte zum Urteil geführt. Das lag daran, dass sich die Zeugen aus dem Drogenmilieu bei ihren Aussagen aus Angst vor Rache und Gewalt sehr zurückhielten. So hatte ein bereits verurteilter Inhaftierter, der von der Richterin vorgeführt werden musste, die Aussage verweigert, was ihm gleich zwei Geldbußen einbrachte. Erst durch den Kronzeugen und einen Schüler, der als Fahrer bei Beschaffungstouren von Marihuana für die Angeklagten tätig war, wurde der Umfang der Beteiligung der Verurteilten als Dealer deutlich.
Der Streit im Drogengeschäft gipfelte in einer blutigen Auseinandersetzung in der Wohnung des Tönisvorsters. Der hatte auf Geheiß seines Komplizen zwei vermeintliche Diebe von 1,6 Kilogramm Marihuana zu sich nach Hause gelockt. Dort sollten sie von dem Krefelder und weiteren Tätern unter Waffengewalt und Mordandrohung gezwungen werden, die Drogen zurückzugeben. Der Hauptangeklagte hatte allerdings bis zuletzt bestritten, der Eigentümer der Drogen zu sein. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.