Sozialversicherung Warum die Sozialwahl wichtig ist
Bernd Rodeck entscheidet über Widersprüche gegen gesetzliche Versicherungen mit und hofft, dass ihm die Krefelder dafür den Rücken stärken. Stimmabgabe spätestens am Mittwoch um 24 Uhr.
Krefeld. Da ist beispielsweise Petra, eine 57-jährige Frau mit einem künstlichen Hüftgelenk. Die OP ist gut verlaufen, sie kann schmerzfrei gehen, ist aber der Auffassung, ihren Job als Industriekaufrau keine sechs Stunden oder mehr ausüben zu können. Sie ist arbeitslos und beantragt eine Erwerbsminderungsrente.
In einem anderen Fall möchte die schwergewichtige Helga (59) mit Kniearthrose eine Kur, damit die Beschwerden verschwinden. Beiden Frauen wurden die Wünsche nicht erfüllt. Die Gründe: Petra muss sich, wenn sie keinen Job hat, ans Arbeitsamt wenden. Helga muss zuerst abnehmen, bevor weitere Maßnahmen wie beispielsweise eine Kur starten können.
Sie haben jedoch noch Chancen: „Jeder der mit einer Entscheidung der Sozialversicherung nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen“, erklärt Bernd Rodeck. „Bei der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung werden jedes Jahr über 800 000 Widersprüche deutschlandweit abgearbeitet. Letztlich entscheiden darüber Widerspruchsausschüsse.“
Rodeck ist aus Krefeld und Mitglied des Widerspruchsausschusses in Düsseldorf, der für die Region, also auch für Krefeld, zuständig ist. „Es gehören ein Direktor der Rentenversicherung aus Berlin dazu und ein Arbeitnehmervertreter, der bei uns aus einer Gewerkschaft kommt, und ich bin als Vertreter des Unternehmensverbandes dabei.“
Seit 18 Jahren arbeitet Rodeck, der früher als Direktor der AOK-Krefeld tätig war, ehrenamtlich als Vertreter der Rentenversicherten im Widerspruchsausschuss für die Deutsche Rentenversicherung Bund. „Wir kümmern uns im Ausschuss um die Probleme von Versicherten und Rentnern. Wir treten für ihre Interessen ein und können die Entscheidung der Verwaltung der Rentenversicherung überprüfen und ändern“, berichtet er. „Unsere Arbeit trägt dazu bei, dass Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen und Verhandlungen vor den Sozialgerichten möglichst vermieden werden.“
In den meisten Verfahren gehe es um die Erwerbsunfähigkeit, sagt er weiter. Oder welche Ausbildungszeiten für die Rentenerrechnung angerechnet würden. „Seminare, die in den neuen Bundesländern absolviert wurden, gehören meistens nicht dazu.“ Um zu einem guten Ergebnis zu kommen, werden zusätzliche Gutachten angefordert, zumeist von Ärzten.
„Wenn ein 30-Jähriger im Sommer zur Kur nach Sylt möchte, ist das sehr verdächtig“, findet der Fachmann und schmunzelt. „Der hat mit Sicherheit Pech. Er muss sich zuerst Fachärzten vorstellen. Ebenso ist es auch bei Petra und Helga. Sie waren mit ihren Widersprüchen nicht erfolgreich.“
Es gehe im Widerspruchsausschuss natürlich auch darum, mit den Geldern der anderen Versicherten seriös umzugehen, erklärt der Fachmann. Widerspruchsverfahren sind für Rentner und Versicherte kostenfrei, ebenso wie die Anrufung der Sozialgerichte, die danach erfolgen kann. „Dort gehen tausende Klagen ein, wenn der Gesetzgeber etwas nicht genau formuliert hat“, weiß Rodeck, der auch ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht ist.