Sicherheit Weitere Fahrradstraßen ab Montag

Krefeld · Bei einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion eines Radweges.

Die neuen Fahrradstraßen sind erkennbar an einem weißen Fahrrad auf blauem Grund mit dem Wort Fahrradstraße. Auf dem Bild zu sehen ist Michael Hülsmann, Radverkehrsbeauftragter in Krefeld.

Foto: Stadt Krefeld/Lothar Strücken

Ab dem kommenden Montag, 19. Oktober, geht die Offensive zu mehr Fahrradfreundlichkeit in Krefeld weiter: Die Inrather Straße (zwischen An der Pauluskirche und Stadtbezirksgrenze Hüls), die komplette Bruckersche Straße in Hüls, in der Innenstadt die Roonstraße (zwischen Uerdinger Straße und Friedrich-Ebert-Straße), die Germaniastraße, die Tiergartenstraße und in Uerdingen die Alte Krefelder Straße (zwischen Kurfürstenstraße und Am Marktplatz/Burgstraße sowie zwischen Kurfürstenstraße/Augustastraße, hier wird ein sogenannter „Angebotsstreifen“ auf der Fahrbahn markiert) werden dann durch Beschilderung und verkehrsrechtliche Regelungen als Fahrradstraßen eingerichtet.

Eine Sonderregelung gibt es auf der Tiergartenstraße im Abschnitt zwischen Violstraße und Eichendorffstraße, direkt an der Grotenburgschule: Aufgrund der Coronaschutzverordnung wurde auf der Tiergartenstraße ein neuer Schuleingang/ Schulausgang geschaffen. Danach hat sich die Verkehrslage dort durch „Elterntaxis“ verschärft, obwohl die Schulkinder auf dem gegenüberliegenden Parkplatz sicher abgesetzt werden könnten. Um die Gefährdung der Schulkinder zu unterbinden, wurde von Fachleuten aus Verwaltung, Polizei, Verkehrswacht und Schulleitung festgelegt, dass die Tiergartenstraße zwischen Violstraße und Eichendorffstraße als reine Fahrradstraße ausgewiesen wird. Dies bedeutet, dass das Zusatzzeichen „Kfz und Motorräder frei“ entfällt und tatsächlich nur Radfahrer und der Schulbus diesen Straßenabschnitt befahren dürfen. Diese Verkehrsregelung ist zeitlich nur für die coronabedingte Zeit an der Tiergartenstraße beschränkt. Danach wird dieser Straßenabschnitt laut der Stadt wieder für den Kfz-Verkehr geöffnet.

Bei einer Fahrradstraße bekommt die ganze Fahrbahn die Funktion eines Radweges. Eine Fahrradstraße erkennt man an dem entsprechenden Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund mit dem Wort „Fahrradstraße“ darunter. Anderer Fahrzeugverkehr darf die Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild erlaubt ist. Radler dürfen nebeneinander fahren, sogar in Gruppen wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule, müssen dabei aber möglichst rechts fahren. Sie bestimmen das Tempo. Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen. Kraftfahrzeuge müssen auf Radfahrende besondere Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Fahrzeuge dürfen Radfahrende mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern überholen. Wenn nicht anders beschildert gilt „Rechts-vor-Links“.