Mit der Anklage war die Staatsanwaltschaft den Ausführungen der heute 30jährigen Y. gefolgt, die auch ihren Stiefvater des sexuellen Missbrauchs an ihr beschuldigt hatte. Der Stiefvater hatte sich bereits in 2009 in einem abgetrennten Verfahren in Leipzig verantworten müssen, auch er war freigesprochen worden.
Das Krefelder Landgericht hatte jetzt auf die Vernehmung der Frau verzichtet und stattdessen die Akten aus Leipzig heran gezogen. Danach hatte sie im Prozess gegen ihren Stiefvater nicht nur widersprüchlich ausgesagt, sondern auch die Vorgänge immer wieder anders dargestellt und schließlich den Vorwurf des Missbrauchs gegen den jetzt in Krefeld angeklagten K. zurückgenommen.
„Wir wissen nicht was der Frau damals wirklich widerfahren ist,“ so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. „Aber nach allen Erkenntnissen gibt es keinen Anlass, zu einem anderen Urteil als zu einem Freispruch für K. zu kommen.“
Auch das Gutachten über die Glaubwürdigkeit der jungen Frau hatte ergeben, dass ihre Angaben gedächtnispsychologisch nicht zu erklären seien und ihre Vorwürfe seinerzeit gegen ihren Stiefvater als auch gegen K. nicht aufrecht erhalten werden konnten.