KOD kontrolliert Wo die Maskenpflicht in Krefeld wieder gilt
Krefeld · Die Maske muss wieder tagsüber an Werktagen getragen werden. Wo das überall der Fall ist.
Seit Montag gilt in hochfrequentierten Fußgängerbereichen in Krefeld wieder eine Maskenpflicht. Dies hat der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung beschlossen. Eine entsprechende „Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld zur Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes“ ist am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die Maskenpflicht gilt auf und innerhalb der Krefelder Wälle – Nordwall, Ostwall, Südwall und Westwall – und in den außerhalb dieses Bereiches liegenden Fußgängerzonen in der Innenstadt sowie in den Fußgängerzonen von Hüls, Traar und Uerdingen. Eine Maskenpflicht gilt auch für den Weihnachtsmarkt „Hüttenzauber“ an der Alten Kirche, den Weihnachtsmarkt „Made in Krefeld Special“ an der Dionysiuskirche und den „Besonderen Weihnachtsmarkt“ auf dem Von-der-Leyen-Platz am 4. Dezember.
Die Verpflichtung zum Tragen der Maske besteht werktags – montags bis samstags – zwischen 8 und 20 Uhr sowie zu verkaufsoffenen Sonntagen in der Zeit der Ladenöffnung. Auf den Weihnachtsmärkten gilt die Maskenpflicht sonntags bis mittwochs von 12 bis 20 Uhr, donnerstags von 12 bis 21 Uhr und freitags bis samstags von 12 bis 22 Uhr.
Für den Besonderen Weihnachtsmarkt gilt die Maskenpflicht von 10 bis 18 Uhr. Ausnahmen gelten nur beim Verzehr von Speisen und Getränken sowie für bestimmte Personenkreise. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.