Zensus 2022 Zensus: 17 000 Personen werden befragt
Krefeld · Im Mai findet der Zensus statt. Die Teilnahme wurde über Zufallsstichproben festgelegt. Die Auskunft bei der Befragung ist laut Stadtverwaltung verpflichtend.
Am Sonntag, 15. Mai, ist der Stichtag für den bundesweiten Zensus in Deutschland. Eine solche Volkszählung findet alle zehn Jahre statt. Sie diene der Ermittlung verlässlicher Bevölkerungszahlen und stellt somit eine zentrale Planungsgrundlage für Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dar, teilt die Stadt mit. Die amtliche Einwohnerzahl bildet etwa die Basis zur Einteilung der Wahlkreise und zur Ermittlung von Finanzzuweisungen an die Städte.
Wegen der Coronapandemie wurde die ursprünglich für 2021 vorgesehene Zählung um ein Jahr verschoben. Zusätzlich zur Auszählung der Melderegister werden gut zehn Prozent der Bevölkerung Deutschlands im Rahmen einer Haushaltebefragung persönlich befragt. Zudem gibt es Erhebungen zur Bewohnerschaft in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. In Krefeld werden für die Haushaltsstichprobe und die Befragung in Wohnheimen nach aktuellem Planungsstand mehr als 17 000 Personen an fast 3000 Anschriften persönlich aufgesucht.
Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, welche Anschriften in der Stichprobe sind. Alle Personen, die im Rahmen des Zensus kontaktiert werden, sind per Gesetz zur Auskunft verpflichtet, so die Stadt. Bei Verweigerung der Auskunft werde ein Mahnverfahren eingeleitet, das in einem Zwangsverfahren enden könne.
Die Erhebungen finden nach dem 15. Mai bis Anfang August statt. Es werden Informationen zu allen Haushaltsmitgliedern benötigt. Dazu müssen aber nicht alle Personen am Interview teilnehmen, es genügt, wenn eine volljährige Person stellvertretend für die Haushaltsmitglieder die Angaben tätigt. Am vereinbarten Termin findet ein persönliches Interview von fünf bis zehn Minuten Dauer statt. Im Anschluss überreichen die Erhebungsbeauftragten einen Zugangscode für eine Online-Befragung, in der die Befragten weitere Angaben machen. Für die Durchführung des Zensus gilt das sogenannte Rückspielverbot. Deshalb ist die Erhebungsstelle vom weiteren Verwaltungsapparat der Stadt technisch, organisatorisch und räumlich abgeschottet. Dadurch wird gewährleistet, dass die beim Zensus erhobenen Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Sollte beim Zensus beispielsweise festgestellt werden, dass eine Person in Krefeld wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an die Meldebehörde weitergegeben werden.
Weitere Infos gibt es per E-Mail unter zensus@krefeld.de oder Telefon 0 21 51 / 86 46 00.